Jagdgesetz- und Waffenrechtsnovelle kommt vorerst nicht

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Wenn das Volk im September einen neuen Bundestag wählt, entscheidet sich was mit der Jagdgesetz- und Waffenrechtsnovelle geschieht.

Die von der Großen Koalition geplante Jagdgesetz- und Waffenrechtsnovelle kommt vorerst nicht. Bis zuletzt hatten sich SPD und CDU/CSU nicht auf einen gemeinsamen Kompromiss im Gesetzesentwurf einigen können. Die Neufassung des Gesetzes sah unter anderem eine bundeseinheitliche Jägerprüfungsordnung, Bleiminimierung in Büchsenmunition und Verschärfungen des Waffenrechtes. Das geplante Gesetz sah ebenso einen „angemessenen Ausgleich“ zwischen Wald und Wild vor.

Ende der Legislaturperiode gleich Ende der Jagdgesetz- und Waffenrechtsnovelle?

Am 25. Juni tagte der Bundestag zum letzten mal in dieser Legislaturperiode. Dass SPD und CDU/CSU sich bis dahin nicht final einigen konnten, bedeutet vorerst, dass die Reform nicht kommt. Zumindest nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Diese endete mit der Abschlusssitzung letzte Woche.

Entsprechende Gesetzgebungsverfahren müssen spätestens bis zur letzten Sitzung vor der Sommerpause vom Bundestag genehmigt werden. Wie es nun mit dem bereits existierenden Entwurf weitergeht, bestimmt die Legislative nach den Bundestagswahlen im September. Der Ausschuss wird neu gebildet, die Posten an andere Politiker der Regierungsparteien vergeben. Sollte es zu einer weiteren großen Koalition kommen, ist es sehr wahrscheinlich, dass in der kommenden Legislaturperiode eine Einigung erzielt wird. Wählt das Volk eine andere Konstellation, ist das Ergebnis völlig offen.