Vor dem Strafgericht in Orléans ist am Montag und Dienstag ein in Frankreich beispielloses Verfahren verhandelt worden: Der 75-jährige Bauunternehmer und Bouygues-Miteigentümer Olivier Bouygues muss sich zusammen mit fünf Mitangeklagten wegen „organisierter unrechtmäßiger Beeinträchtigung einer geschützten Tierart“ verantworten.
Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende des Prozesses fünf Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 750.000 Euro gegen Bouygues – die im französischen Recht für dieses Delikt maximal mögliche Strafhöhe. Gegen die fünf mitangeklagten Angestellten seines Jagdreviers forderte die Anklage ein bis vier Jahre Bewährungsstrafe, Geldstrafen zwischen 5000 und 20.000 Euro sowie den zeitweisen Entzug des Jagdscheins.
Der Fund: Ein „Massengrab“ geschützter Greif- und Wasservögel
Auslöser des Verfahrens war ein anonymer Hinweis, dem die Polizei im Juli 2025 nachging. Bei einer Durchsuchung des rund 600 Hektar großen Jagdreviers Fontenaille bei La Ferté-Saint-Aubin (Département Loiret) in der Region Sologne stießen Ermittler auf vergrabene Kadaver zahlreicher geschützter Vogelarten. Darunter Silberreiher, Weihen, Turmfalken, Kormorane und Mäusebussarde.
Zusätzlich sicherten die Beamten nach 1995 verbotene Fanggeräte wie Tellereisen sowie einen Bagger, der laut Staatsanwaltschaft zum Vergraben der toten Tiere genutzt worden sein soll. Auf dem Gelände fanden sich zudem Listen mit als „Schädlinge“ eingestuften Tierarten, die nach Erkenntnissen der Ermittler gezielt beseitigt werden sollten.
Ein Prämiensystem für getötete „Schädlinge“
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht diese Praxis auf dem Revier bereits seit mehreren Jahren zurück. Mehrere der mitangeklagten Wildhüter und Revierverwalter räumten im Verfahren ein, geschützte Arten getötet zu haben, und bestätigten die Existenz eines Prämiensystems, mit dem Bouygues die Tötung von als schädlich eingestuften Tieren – darunter auch geschützte Arten – finanziell honoriert habe.
Als Motiv nannten die Angestellten den Schutz von Fasanen und Rebhühnern, die auf dem Gut für die Jagd aufgezogen werden, vor Bussarden sowie den Schutz der in Fontenaille gezüchteten Störe vor Kormoranen und Reihern.
Bouygues selbst bestritt während des gesamten Verfahrens jede persönliche Verantwortung für die Tötung geschützter Arten. Er habe die Prämienzahlungen zwar grundsätzlich gebilligt, sich für die konkreten Zahlen aber nicht interessiert. Die Tötung geschützter Tiere widerspreche seiner persönlichen Ethik. Sein Anwalt Éric Grassin bezeichnete die Forderungen der Staatsanwaltschaft als überzogen.
Zivilkläger und symbolische Bedeutung
Der Liga zum Schutz der Vögel (LPO) haben sich rund 15 weitere Umwelt- und Tierschutzorganisationen als Nebenkläger angeschlossen. LPO-Präsident Allain Bougrain-Dubourg ordnete den Fall als Signal an vermögende Grundbesitzer ein, die sich in Fragen des Artenschutzes über geltendes Recht hinwegsetzten. Die Regeln gälten unabhängig von finanziellen Möglichkeiten für alle gleichermaßen.
Ein Urteil des Gerichts steht noch aus.









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