Ein tschechisches Gericht bestätigt Geldstrafe gegen die Veterinäruniversität Brünn wegen Überbesatz an Muffelwild in einem Gehege der Uni. Die Veterinäruniversität Brünn durfte das 245 Hektar große Gehege Poodří Kunín jagdlich bewirtschaften. Dieses Gehege liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und unterliegt daher speziellen Regeln der Nutzung und des Umweltschutzes.
Muffel nur mit Sondergenehmigung
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Ausnahmegenehmigung, die der Universität 2016 für die Haltung von Muffelwild als nicht heimische Wildart erteilt worden war. Die Genehmigung sah jedoch vor, dass die Muffel ausschließlich in einem neun Hektar großen, internen Gehege bleiben. Bei einer Kontrolle der Naturschutzbehörde (AOPK) im Jahr 2018 wurde jedoch festgestellt, dass sich über vierzig Stück Muffelwild frei außerhalb dieses Geheges bewegten. Zudem war der genehmigte Bestand deutlich zu hoch. Durch die Überpopulation hatte sich in dem kleinen Gehege sogar die Bodenwerte verschoben. Die AOPK belegte den schulischen Landwirtschaftsbetrieb der Uni daraufhin mit einer Buße von 30.000 Kronen.
Die tschechische Umweltinspektion ČIŽP verhängte gleichzeitig eine Strafe von zwei Millionen Kronen. Begründung: massive Schäden und Wildbestandüberschreitung außerhalb des 9 Hektar Geheges. Die Folgen für das streng geschützte Ökosystem im Schutzgebiet waren deutlich sichtbar: Die Wildschafe hatten Tritt- und Verbissschäden auf den Weideflächen und Waldkulturen verursacht. Die Universität legte gegen dieses Bußgeld Beschwerde ein, da man ja bereits von er Naturschutzbehörde bestraft worden sei. Das Umweltministerium reduzierte den Betrag im Berufungsverfahren auf 1,5 Millionen Kronen, da eine dauerhafte Schädigung des Waldökosystems nicht zweifelsfrei nachgewiesen werde konnte. Auch dagegen legte die Universität erneut Beschwerde ein.
Oberes Verwaltungsgericht bestätigt Millionenstrafe
Der Oberste Verwaltungsgerichtshof (NSS) in Brünn hat mit Urteil vom 21. Juli 2026 die Geldstrafe von umgerechnet rund 60.000 Euro (1,5 Millionen Kronen) gegen die Veterinärmedizinische Universität Brünn bestätigt. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der Universität damit endgültig zurück und stellte klar, eine Ausnahmegenehmigung für eine nicht heimische Wildart wie Muffelwild berechtige nicht zu einer Wildbewirtschaftung, die dem gesamten Ökosystem schadet. Der Betrieb sei zudem bereits mehrfach zuvor wegen ähnlicher Verstöße sanktioniert worden.
Der Betriebsleiter des Landwirtschaftsbetriebs der Universität, Radka Haase, kündigte an, den Muffelwildbestand nun schrittweise zu reduzieren.









Ähnliche Beiträge