ASP: Nordrhein-Westfalen erweitert Sperrzonen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde bei mehreren Wildschweinen im Kreis Siegen-Wittgenstein (NRW) nachgewiesen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat nun entschieden, die Sperrzonen zu erweitern. Was das für Landwirte und Jäger bedeutet.

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In NRW bleibt das ASP-Geschehen weiterhin dynamisch. © Unsplash/Harshit Sueyawanshi

Anfang Mai 2026 wurden im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen 4 tote Wildschweine gefunden. Schnell stellte sich heraus: Die Tiere sind in Folge einer ASP-Infektion verendet. Zum Schutz der Schwarzwildbestände sowie Landwirte in der Region hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) mitgeteilt, die Sperrzonen I und II zu erweitern.

ASP in Nordrhein-Westfalen: Sperrzonen I und II ausgeweitet

Betroffen sind sowohl der Kreis Siegen-Wittgenstein als auch Olpe sowie der Hochsauerlandkreis. Dort werden die Sperrzonen I und II ausgeweitet. Laut dem MLV ist der Grund für die Erweiterung der Zonen ein weiteres totes Wildschwein, welches am ersten Maiwochenende in Netphen-Grissenbach gefunden wurde. Auch dieses Tier ist nachweislich an der ASP verendet. In nächster Nähe kam an am 7. Mai dann zu drei weiteren Funden, bei denen die Tierseuche ebenfalls nachweisbar war. Einsatzkräfte suchen das Gebiet auch weiterhin nach Wildschweinen ab, die in Folge der Afrikanischen Schweinepest verendet sein könnten.

Die Ausdehnung der Sperrzonen in der Region hat vielerlei Konsequenzen. Eine davon ist die Anpassung der laufenden sowie geplanten Zaunbaumaßnahmen in der Region. Die Zäune sollen dabei unterstützen, die Ausbreitung der ASP einzudämmen. Die Kreise und das MLV stehen diesbezüglich in engem Austausch, auch mit dem Nachbarland Hessen, für das das Seuchengeschehen besondere Relevanz hat, dem Bund und der EU.

Maßnahmen betreffen Landwirtschaft und Anwohner

Und auch für die Landwirtschaft hat die Ausbreitung der Sperrzonen Folgen. Denn für Hausschweine gelten dadurch Einschränkungen in der Verbringung sowie der Vermarktung. Auch gelten Schutzmaßnahmen für die allgemeine Bevölkerung in den Zonen, unter anderem müssen Hunde stets angeleint bleiben. Wer ein totes Wildschwein findet, soll dies zusätzlich beim zuständige Veterinäramt melden.

Insgesamt gibt es in den von der ASP betroffenen Kreisen in NRW rund 580 positiv getestete Funde. Die Bejagung bleibt vor Ort eine relevante Maßnahme. Denn mit der Reduktion der Schwarzwildbestände sinkt auch das Risiko der Weiterverbreitung bei Wild- sowie Hausschweinen.

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