Wolf im Jagdrecht: Was sagen NABU und die Jagdverbände Sachsen und Brandenburg?

Der Wolf hat Einzug in das Bundesjagdrecht gehalten. JÄGER hat verschiedene Stimmen aus ganz Deutschland eingeholt. Was sagen die Jagdverbände und der NABU zu der Änderung?

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Der Wolf polarisiert auch nach der Aufnahme ins Jagdrecht. © Unsplash/Chris Ensminger

Nach monatelangen Diskussionen ist der Wolf nun tatsächlich im Jagdrecht. Die Reaktionen darauf liegen zwischen Erleichterung und Empörung. Der JÄGER hat verschiedenste Stimmen aus ganz Deutschland gefragt. Was sind die Meinungen der LJV-Präsidenten aus Sachsen und Brandenburg zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht? Und wie steht der NABU zu den Änderungen?

Polo Palmen ist Inhaber eines Verlages und einer Werbeagentur und seit 2020 ehrenamtlich für das Jagdwesen tätig. Seit 2026 als Präsident am Ruder des LJV Sachsen. Er hält die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht für unbedingt nötig. Er übt Kritik an dem rechtlichen Schutzstatus und der Umsetzung von diesem.

Polo Palmen zum Wolf: „Der Wolf muss raus aus dem Naturschutz“

Polo Palmen plädiert für einen konsequenten Umgang mit dem Raubtier © Palmen

„Im Landesjagdverband Sachsen sehen wir die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdrecht als längst überfälligen Schritt. Leider ist es auch beim Wolf so, dass die Wildart erst im Westen ankommen muss, damit sich eine Sensibilität für das Thema ausbildet – auch Ursula von der Leyen hat offenbar unter Einsatz ihres geliebten Ponys einen wesentlichen Beitrag geleistet … Last but not least auch der amtierende Landwirtschaftsminister Alois Rainer aus unserem führenden Agrar-Bundesland. In Sachsen ist der Wolf ja bekanntlich schon länger im Jagdrecht, allerdings auch im Landesnaturschutzgesetz.

Dieser Doppelrechtsstatus muss beendet werden, der Wolf gehört ausschließlich ins Jagdrecht – er ist ein normales, wildes Tier, dessen Koexistenz mit uns Menschen nicht ideologiegetrieben sein darf, sondern das Verhältnis muss normalisiert werden. Damit unterliegt die Wildart regulären Jagdzeiten. Zusätzlich kann er im Falle eines Konflikts auch außerhalb dieser Jagdzeit entnommen werden.

Dazu ist es notwendig, dass die Jägerschaft ihren Pflichten zum Monitoring nachkommt. Nur so kann es natürliche Grundlagen für die beabsichtigte Jagdzeit geben. Nichts anderes geschieht mit dem Fuchs, den man in seinem Revier hat.

Palmer für Weiterbildungsmöglichkeiten zur Bejagung

Dessen Vorteile im Einklang mit der verpachtenden Jagdgenossenschaft werden durchaus gesehen, wenn er aber in den Hühnerstall eindringt, muss eingegriffen und ggf. verstärkt bejagt werden. Als Landesjagdverband werden wir auch Weiterbildungsmöglichkeiten für unsere Mitglieder zur Bejagung anbieten.

Der Wolf muss raus aus dem Naturschutz, und es darf keiner Zustimmung von dort bedürfen, sonst ist alles nur ein „zahnloser Tiger“ und bringt uns nicht weiter.

Richtlinienkompetenz von Friedrich Merz gewünscht

Es darf auch nicht übersehen werden, dass die Akteure von „früher“ sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene weiter an ihrer Ideologie feilen und Hintertüren und -türchen suchen, um die laufende positive Entwicklung wieder umzukehren. Die Jägerschaft, nicht nur in Sachsen, erwartet dann aber ganz klar die Richtlinienkompetenz von Friedrich Merz.“

Doch nicht alle Stimmen sprechen sich für die Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht aus. Der NABU Deutschland e.V., ein 1899 in Stuttgart gegründeter Verein, ist eine der größten nichtstaatlichen Naturschutzorganisationen Deutschlands. Er ist bekannt für herbe Kritik am Umgang mit dem Wolf in jüngster Zeit:

NABU Deutschland e.V.: Aufnahme vom Wolf ins Jagdrecht „unnötig“

NABU Logo

Der NABU hält die Aufnahme ins Jagdrecht für „unnötig“. © NABU Deutschland e.V.

„Wir halten die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht für unnötig und bezweifeln, dass sich die Sicherheit von Weidetieren dadurch erhöhen wird. Wölfe lernen durch menschliche Bejagung nicht, mehr Abstand zu Weiden zu halten, wenn dort keine Menschen anwesend sind – wie es in der Regel nachts der Fall ist. Herdenschutz wird also notwendig bleiben, egal ob mit oder ohne Bejagung.

Daher sollte Weidetierhaltern nicht suggeriert werden, ab jetzt würde ihre Arbeit leichter. Statt der Aufnahme ins Jagdrecht mit einer generellen Jagdzeit wäre es sinnvoller gewesen, Abschüsse in wirklich berechtigten Fällen, wie der Überwindung von Herdenschutz, rechtlich und praktisch abzusichern. Das wäre auch unter Naturschutzrecht möglich gewesen, wie Bundesländer wie Brandenburg gezeigt haben.

Wir halten die Bejagung von Wölfen, d. h. eine Reduktion über Bestandsmanagement, generell nicht für erforderlich – auch nicht, falls ein günstiger Erhaltungszustand erreicht sein sollte. Wölfe sind territorial mit sehr großen Revieren. Es wird auch ohne Bejagung nicht dazu kommen, dass es sehr viele Wölfe auf kleiner Fläche gibt. Wichtig ist und bleibt ein praktikabler Herdenschutz, dessen Förderung und Handlungsfähigkeit in berechtigten Einzelfällen, aber keine allgemeine Bejagung.“

Dr. Dirk-Henner Wellershoff: Präsident vom LJV-Brandenburg hält Schritt für „seit Jahren überfällig“

Für den LJV Brandenburg ist die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht lange überfällig. © LJV BB

Dabei ist klar: Für viele Gruppen muss es Lösungen in Sachen Wolf geben. Dr. Dirk-Henner Wellershoff, selbstständiger Landwirt und Präsident des LJV Brandenburg, findet diesbezüglich klare Worte. Er hält die Aufnahme ins Jagdrecht für lange überfällig.

„Die Änderungen können aus unserer Sicht nur ein erster Schritt sein. Sie sind seit Jahren überfällig – die Grenze des für viele Betroffene Aushaltbaren ist längst überschritten. Brandenburg weist mit rund 1.500 Wölfen die weltweit höchste Wolfsdichte auf. Die Auswirkungen sind vor Ort deutlich spürbar: Allein in der Uckermark hat ein Nutztierhalter, der den Oderdeich beweidet, in diesem Jahr bereits über 60 gerissene Schafe zu beklagen. Solche Beispiele zeigen, dass praktikable Möglichkeiten zum Eingreifen geschaffen werden müssen.

Positiv ist, dass Bewegung in das Thema gekommen ist. Kritisch sehen wir jedoch die vom Dachverband vorgeschlagene Jagdzeit von Juni bis Oktober – diese ist praxisfern und wird die bestehenden Probleme nicht lösen. Hier wurde erneut die Chance verpasst, tragfähige Regelungen zu schaffen.

Nun sind die Länder gefordert, über Managementpläne nachzusteuern. In Brandenburg arbeitet das Ministerium intensiv daran, und wir hoffen, noch in diesem Jahr zu Umsetzungsmaßnahmen zu kommen – zumindest im Hinblick auf schadstiftende Wölfe.

Monitoring muss „eine zentrale Rolle“ spielen

Für uns wird dabei das Monitoring eine zentrale Rolle spielen. Dieses wurde in Brandenburg zuletzt aus finanziellen Gründen zurückgefahren. Aus unserer Sicht muss das Monitoring künftig stärker in unsere Hände gelegt werden. Gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt können wir ein flächendeckendes Monitoring aufbauen und damit erstmals belastbare Zahlen liefern – gerade weil wir flächendeckend vertreten sind und nicht nach starren Rasterstrukturen arbeiten.

Gleichzeitig muss klar sein: Eine Bewirtschaftung des Wolfes wird nur dann möglich sein, wenn wir über ein gutes Monitoring verfügen. Nur so kann nachgewiesen werden, dass der Bestand bei einer Bejagung nicht in einen ungünstigen Erhaltungszustand abrutscht. Hier kann die Schweiz als Vorbild dienen – dort wird genau dieser Ansatz bereits erfolgreich umgesetzt.

Langfristig wird es nicht ausreichen, nur auf Einzelfälle zu reagieren. Wir brauchen eine reguläre Bewirtschaftung des Wolfsbestandes. Dazu gehört eine klare Festlegung einer Mindestpopulation für Brandenburg – ob diese bei 200 oder 300 Tieren liegt, wird politisch zu entscheiden sein. Wir sind es unseren Landwirten schuldig, endlich zu handeln. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass auch unsere Wildbestände weiter unter diesem enormen Druck in den Keller rauschen.“

Weiterhin gilt also: Der Wolf polarisiert. Die Zukunft wird zeigen, wie die Aufnahme ins Jagdrecht besonders die Landwirtschaft entlasten kann. Aber auch die Ruhe in der Bevölkerung muss eintreten können.

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