In Celle kam es am Ostermontag (6. April 2026) zu einem Wildunfall mit besonderen Folgen für den Fahrer. Dieser erschien mit seinem beschädigten Fahrzeug, einem Sprinter, bei der Polizeistelle, um einen Wildunfall zu melden. Dieser soll in der vorherigen Nacht geschehen sein.
Wildunfall in Celle: Mann meldet Vorfall bei der Polizeistelle
Die Polizei nahm den Sachverhalt auf und bat im Zuge dessen den 21 Jahre alten Mann darum, seinen Führerschein auszuhändigen. Der Celler behauptete daraufhin, seinen Führerschein zuhause vergessen zu haben. Dies prüften die Beamten.
Polizeisystem enttarnt 21-Jährigen: Fahrer war ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Das polizeiliche System enttarnte den 21-Jährigen schnell. Im vergangenen Jahr war ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Die Polizei ermittelt nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Wildunfall: Was tun, wenn es zur Kollision kommt?
Neben des offensichtlichen Verbots, ohne Fahrerlaubnis zu fahren, kam es in diesem Fall zu einem weiteren Fehler. Nach einem Wildunfall sollte der Schaden nämlich nicht erst am folgenden Tag, sondern unverzüglich gemeldet werden. Wie genau verhalte ich mich also nach der Kollision mit einem Wildtier?
Nachdem man die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Unfallstelle abgesichert hat, sollte man sich unverzüglich bei der Polizei melden. Diese kann dann Informationen darüber geben, wie man einen zuständigen Jäger informieren kann. Dieser kümmert sich um das verletzte oder tote Wildtier und kann zusätzlich eine Wildschadenbescheinigung ausstellen. Diese ist für die Versicherung relevant.






