Hirsch trotz Schonzeit geschossen: Vom Bauer zum Wilderer?

Ist ein Bauer in St. Wolfgang (Österreicht) zu einem Wilderer geworden? Der Landwirt soll einen Hirsch erschossen haben, der Siloballen aufriss und Zäune beschädigte. Ein Jagdpächter involvierte die Polizei, denn der Hirsch starb mitten in der Schonzeit.

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Ein Bauer entnahm einen Hirsch. Das Tier soll seine Siloballen und Zäune beschädigt haben. © Unsplash/Sascha Bosshard

Ein Hirsch soll immer wieder Siloballen abgeknabbert und Zäune beschädigt haben. Dem betroffenen Bauern wurde das Tier zu lästig – mit einem Schuss aus seiner Büchse könnte er zum Wilderer geworden sein. Denn das Tier starb trotz Schonzeit. Ein Jagdpächter bemerkte den Schuss und rief die Polizei.

Hirsch trotz Schonzeit geschossen: Bauer entnimmt „störendes“ Wildtier

Der Abschuss soll laut Berichterstattung der Kronenzeitung am Samstag, dem 28. Februar 2026 zugetragen haben. Nach Angaben der Polizei soll der Verdächtige, ein 59 Jahre alter Bauer, nachts zusammen mit seinem 26-jährigen Neffen dem Hirsch aufgelauert haben. Kurz nach Mitternacht soll er den Hirsch dann mitten in der Schonzeit erlegt haben. Der Hirsch soll etwa sechs Jahre alt sein und für die Jägerschaft einen Wert von 4000 Euro gehabt haben. Ein benachbarter Jagdpächter hatte den Schuss vernommen und sowohl den entnommenen Hirsch als auch die beiden Verdächtigten entdeckt. Daraufhin rief er die Polizei.

Sowohl der Landwirt als auch sein Neffe besitzen zum Zeitpunkt der Tag gültige Jagdkarten, allerdings für einen anderen Bezirk. Die Polizei fand bei einer Hausdurchsuchung mehrere Schusswaffen, die die Männer allerdings legal besaßen. Auch stellten sie Munition sowie drei Schalldämpfer sicher. Seit der Tat gilt ein vorläufiges Waffenverbot.

„So ein Fall von Selbstjustiz ist mir noch nie untergekommen“

Der Gmundner Bezirksjägermeister Johann Enichlmair äußerte sich gegenüber der Kronenzeitung zu dem Vorfall: „Es geht um drei Vorwürfe: Eingriff in fremdes Jagdrecht, Schonzeitverletzung und Schuss zur Nachtzeit auf Schalenwild – das ist grundsätzlich verboten. Ich bin seit 13 Jahren Bezirksjägermeister, aber so ein Fall von Selbstjustiz ist mir noch nie untergekommen. Der übliche Weg wäre, den Schaden durch Wildverbiss der Jagdgesellschaft zu melden, die sich dann darum kümmern muss.“

Der verdächtigte 59-Jährige gab allerdings ab, er habe den Verbiss der Jagdgesellschaft gemeldet. Diese habe allerdings nichts unternommen. Darum habe er sich gezwungen gesehen, selbst zu handeln und den Hirsch zu schießen. Das könnte ihn nun die Jagderlaubnis kosten.

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