Wolf in Hornisgrinde: Raubtier in Baden-Württemberg wird nicht geschossen

Bis zum 10. März hatte der Wolf in Hornisgrinde abgeschossen werden dürfen. Seitdem fehlt von dem Raubtier jede Spur. Nun ist die Genehmigung für den Abschuss erloschen – und das Umweltministerium hat nicht vor, diese zu verlängern.

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Der Hornisgrinde-Wolf näherte sich immer wieder Menschen und Hündinnen. Die Konsequenz: Eine Abschussgenehmigung. © Unsplash/Katie Currier

Im Schwarzwald sorgte der Hornisgrinde-Wolf für Aufsehen. Wochenlang kam das Tier Menschen und Tieren immer näher. Die Folge: Eine Abschussgenehmigung bis zum 10. März. Seitdem fehlt von dem Tier allerdings jede Spur. Und das Umweltministerium entscheidet sich gegen eine Verlängerung der Genehmigung.
Vor einigen Wochen, nachdem der Wolf in Hornisgrinde im Schwarzwald zu einer regelrechten Touristenattraktion wurde, traf der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg zu einer besonderen Entscheidung. Bis zum 10. März besteht eine Abschussgenehmigung. Inzwischen ist dieses Datum verstrichen, und niemand konnte den Wolf entnehmen. Das baden-württembergische Umweltministerium hat zusätzlich mitgeteilt, dass die Abschussgenehmigung nicht verlängert wird. Der Wolf erhält nun eine neue Schonfrist.

Wolf in Hornisgrinde: Raubtier seit Abschussgenehmigung spurlos verschwunden

Nichtsdestotrotz möchte das Ministerium die Erkenntnisse rund um den Umgang mit dem Hornisgrinde-Wolf nutzen. So wolle man Konzepte für die „Vergrämung des Wolfes außerhalb der Ranzzeit“ entwickeln. Zuvor habe das Raubtier sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, sich immer wieder genähert und Kontakt zu Hunden gesucht.

Mit Ende der Ranzzeit geht die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg davon aus, dass der Wolf auch weniger Interesse an Hündinnen zeigen wird. „Tatsächlich sind die Sichtungsmeldungen 2026 bereits im Februar im Vergleich zum vorherigen Monat deutlich zurückgegangen“, erklärt das Ministerium. Im vergangenen Jahr sei dies erst Mitte März der Fall gewesen. Auf dieser Grundlage fuße auch die Entscheidung des Ministeriums, die Genehmigung nicht zu verlängern.

Ministerium fordert Konzepte zur Vergrämung von Wölfen

Allerdings gehen die Experten der FVA auch davon aus, dass sich ohne menschliches Handeln auch das Verhalten des Raubtiers nicht ändern werde. Das Umweltministerium beauftragt daher die FVA damit, auf Basis der Erkenntnisse, Konzepte zur Vergrämung von Wölfen auszuarbeiten.

Auch Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) äußerte sich zu dem Umgang mit dem Wolf in Hornisgrinde: „Wir legen die Hände nicht in den Schoß. Wir müssen die Situation genau beobachten. Bitte provozieren Sie keine Begegnungen mit dem Wolf und beachten Sie die überall in der Region ausgehängten Verhaltenshinweise.“ Wolfssichtungen sollen darüber hinaus an die FVA gemeldet werden. Nur durch konsequentes Monitoring sei eine erfolgreiche Planung möglich.

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