Nachdem die Aujeszkysche Krankheit bei gleich vier Jagdhunden aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Norwestmecklenburg bestätigt werden konnte, hat das das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) umfangreiche Untersuchungen bei Wildschweinen durchgeführt. Ziel war es, die Verbreitung der Tierseuche unter Wildschweinen einschätzen zu können. Insgesamt hat das Amt bislang 230 Blutproben von Wildschweinen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim untersucht. 26 dieser Tiere wiesen Antikörper gegen die Aujeszkysche Krankheit in ihrem Blut auf. Das ist ein Anteil von 11,3 Prozent.
Aujeszkysche Krankheit: Vorkommen bleibt stabil
Der festgestellte Anteil liegt laut Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern im Bereich früherer Untersuchungen. Die jetzigen Ausbrüche bei Jagdhunden weisen demnach nicht auf eine neue oder außergewöhnliche Entwicklung hin, sondern bestätigen ein seit Jahren bekanntes Vorkommen des Erregers im Wildschweinbestand.
Was ist die Aujeszkysche Krankheit?
Die Aujeszkysche Krankheit ist eine Virusinfektion, die durch das Suid Herpesvirus 1 hervorgerufen und in Deutschland primär Wildschweine betrifft. Diese zeigen in der Regel keine Krankheitsanzeichen. Einmal infizierte Schweine bleiben allerdings ihr Leben lang Virusträger, obwohl der Organismus Antikörper gegen das Virus entwickelt. Das Virus verbleibt in Nervenzellen und kann unter Stessbedingungen reaktiviert und ausgeschieden werden. Das stellt dann eine Gefahr für andere Säugetiere dar.
Insbesondere für Hunde verläuft eine Infektion nämlich immer tödlich. Eine Schutzimpfung für Hunde existiert bisher nicht. Die Ansteckung erfolgt meist durch direkten Kontakt mit infiziertem Wildschweinen oder durch das Verfüttern von rohem Wildschweinfleisch oder Aufbruchmaterial.Dadurch sind Jagdhunde besonders gefährdet.
Landwirtschaftsminister äußert sich zu Schutz für Jagdhunde
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus äußert sich zu der Lage: „Die aktuellen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass wir es mit einer bekannten und seit Jahren beobachteten Situation zu tun haben. Dennoch nehmen wir jeden Nachweis sehr ernst. Ich appelliere insbesondere an Jägerinnen und Jäger, ihre Hunde konsequent vor dem Kontakt mit Schwarzwild zu schützen und keinerlei rohes Wildschweinfleisch oder Aufbruchmaterial zu verfüttern. Das ist der wirksamste Schutz für Jagdhunde.“
Landesweites Monitoring weiterhin durchgeführt
Hinsichtlich eines landesweiten Monitorings steht das Landwirtschaftsministerium derzeit auch im Austausch mit dem Landesuntersuchungsamt. Eine Neuauflage eines flächendeckenden Untersuchungsprogramms mit hoher statistischer Aussagekraft wurde bislang nicht beschlossen.
Unabhängig davon wird das LALLF weiterhin Blutproben von Wildschweinen aus M-V untersuchen. Das Ministerium bittet Jagdausübungsberechtigte und Hundehalter um erhöhte Aufmerksamkeit und die konsequente Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Verdachtsfälle bei Hunden können bei den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden. Anzeigepflicht herrscht dagegen bei Hausrindern und Hausschweinen.






