Nachhaltige Bejagung ist Artenschutz

Westliche Tier- und Naturschutzverbände verbreiten zum wiederholten Mal Unwahrheiten über legale Auslandsjagd und stellen sich damit gegen nachhaltige Bejagung, Artenschutz- und Anti-Wilderei-Konzepte in den Herkunftsländern.

Nachhaltige Jagd im Ausland Positionspapier des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Internationalen Jagdrates zur Erhaltung des Wildes (CIC) Jagd jägermagazin jäger

Nashorn - Der Bestand hat sich durch die nachhaltige Bejagung verbessert. (Symbolbild) ©Pixabay

Nachhaltige Bejagung im Ausland – Positionspapier des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Internationalen Jagdrates zur Erhaltung des Wildes (CIC), Deutsche Delegation

(1) Die nachhaltige Nutzung von Naturgütern ist heutzutage ein weltweit anerkanntes Konzept zum Schutz und zum Management von natürlichen Ressourcen und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Dieses Konzept, seit über 200 Jahren in der deutschen Forstwirtschaft angewandt und von Carl von Carlowitz begründet, wurde auf der Weltumweltkonferenz in Rio 1992 als Grundprinzip des menschlichen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen der Erde festgeschrieben. Es besagt, dass die Nutzung von Komponenten der Biodiversität nicht dazu führen dürfe, dass diese langfristig abnimmt.

Der Dachverband des internationalen Umwelt- und Naturschutzes, die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen (IUCN), unterstreicht dies und so wurde auf ihrem 2. Weltnaturschutz-Kongress im Oktober 2000 in Amman beschlossen, dass die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen eine unverzichtbare Triebfeder zu deren Bewahrung darstellt. So kann menschlichen Bedürfnissen dauerhaft entsprochen und gleichzeitig der biologische Vielfalt geholfen werden.

Konsequenterweise ist nachhaltig ausgeübte Jagd naturgemäß eine Form der legitimen Nutzung natürlicher Ressourcen – und das nicht nur in Mitteleuropa. Sie wird international häufig als “konsumtive” Nutzung von Wildtierbeständen bezeichnet und der “nicht-konsumtiven” Nutzung (z.B. Fototourismus) gegenüber gestellt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass jeder Tourismus Naturraum und natürliche Ressourcen verbraucht, die über den Massentourismus sogar schwer geschädigt werden können. Jagd ist demgegenüber eine Form des “sanften” Naturtourismus, da i.d.R. kaum Anforderungen an Infrastruktur gestellt und relativ hohe Einnahmen mit wenigen Besuchern erzielt werden. Die Entnahme von wildlebenden Tieren schädigt die jeweilige Population nicht. Wenn die Einnahmen sodann zu einem großen Prozentsatz der örtlichen Bevölkerung direkt zukommen, ist diese Form der Nutzung best plazierte Entwicklungshilfe.

“Keine Art darf aussterben” forderte IUCN in Amman. Oft trägt die Jagd nachweislich zum Erhalt von Tierarten, gerade von gefährdeten, bei. Generelle Jagdverbote haben nirgendwo den Rückgang von Wildbeständen aufgehalten, sondern im Gegenteil aus den verschiedensten Gründen den Artenschwund beschleunigt. Diese Aussage wird von der IUCN bestätigt.

(2) In Artikel 3 der Konvention über die biologische Vielfalt ist festgehalten, dass es ein souveränes Recht der Nationen ist, ihre eigenen Ressourcen im Einklang mit ihrer Umweltpolitik zu nutzen.

Zahlreiche Staaten, darunter viele Entwicklungsländer, nutzen ihre Wildbestände auch durch kontrollierte Jagd. Zunehmend fließen namhafte Erträge daraus mittlerweile der Bevölkerung vor Ort direkt zu bzw. werden in den Schutz des Wildes reintestiert. Die vorwiegend emotional oder ideologisch begründeten Angriffe der Tierschutzbewegung der Industrieländer auf solche Nutzungsformen wird in den Entwicklungsländern zu Recht als Eingriff in die nationale Souveränität angesehen. Es ist ethisch bedenklich, wenn Nichtregierungsorganisationen in den reichen Ländern solche Anti-Nutzungskampagnen einsetzen, um auf Kosten armer Staaten und deren ländlicher Bevölkerung selbst Einnahmen zu erzielen. Gerade indigene Völker, die ihr wirtschaftliches und kulturelles Überleben mit der Jagd verbinden, haben unter solchen Anti-Jagd-Kampagnen gelitten und können in ihrer Existenz gefährdet werden (Beispiel Inuits).

Die Jagd ist eine legitime Form der Landnutzung durch den Landeigentümer – ein Jagdverbot würde seine Nutzungsoptionen einschränken. Dies wäre faktisch nicht nur eine Form der Enteignung, gleichzeitig würde sein Interesse zur Erhaltung der natürlichen Ressource Wild auf dem eigenen Land verloren gehen. Denn für die ländliche Bevölkerung besonders in den Entwicklungsländern stellt die nachhaltige Wildnutzung (Fleisch und Einnahmen) einen konkreten Anreiz zur Erhaltung des Wildes auf ihrem Land dar und dient auch als Kompensation von Schäden an Leben, Eigentum und Ernte, die ansonsten häufig nicht entschädigt werden. Den Wildschutzbehörden ermöglichen Einnahmen aus der Jagd die Finanzierung aufwendiger Schutzmassnahmen (z.B. Wildereibekämpfung), für die angesichts sozialer und sonstiger Prioritäten in Entwicklungsländern wenig Mittel bereitstehen.

Nachhaltige Jagd im Ausland Positionspapier des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Internationalen Jagdrates zur Erhaltung des Wildes (CIC) Jagd jägermagazin jäger

Nashorn – Der Bestand hat sich durch die nachhaltige Bejagung verbessert. (Symbolbild) ©Pixabay

(3) In vielen Ländern der Erde – insbesondere in den Entwicklungsländern – hat sich in den letzten Jahren ein organisierter Jagdtourismus entwickelt. Er ist von volkswirtschaftlicher Bedeutung und hat steigende Tendenz.

Für das Gastland und dessen Bevölkerung hat dieser Jagdtourismus vielfältige Vorteile:

Erhaltung von natürlichen Lebensräumen

  • Ersatz potenziell zerstörerischer Landnutzungen durch ein Wildtiermanagement als umweltschonende Landnutzungsform
  • Deviseneinnahmen und Beschäftigung, insbesondere in strukturschwachen Gebieten
  • Erzielung von Einkommen zugunsten der ländlichen Bevölkerung
  • Verbesserung der Proteinversorgung
  • Wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von Habitaten, die sich nur beschränkt für die Landwirtschaft eignen
  • Biotoperhaltung durch alternative Nutzungsform anstelle extensiver Landwirtschaft
  • Bewusstseinsbildung bei der lokalen Bevölkerung über den Wert von ihrer Meinung nach schädlichen Wildtieren und ihrer Lebensräume
  • Kaum feststellbare negative Umweltauswirkungen im Vergleich mit anderen Formen des Tourismus
  • Verbesserung der Wildereibekämpfung durch alle, die an den Einnahmen des Jagdtourismus interessiert sind.

(4)
Jagd ist dann nachhaltig, wenn langfristig gewährleistet ist, dass durch das Erlegen von Tieren die Struktur der Population, deren Rolle im Ökosystem und deren langfristiges Überleben nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für andere Populationen und betroffene Ökosysteme.

Eine Jagdausübung auf Arten, die dadurch in ihrem Bestand gefährdet werden, ist nicht nachhaltig und abzulehnen. Die Verluste an biologischer Vielfalt sind auf ein Minimum zu reduzieren. Jagdliches Management muss anpassungsfähig sein, um erforderliche Korrekturen der Entnahme (durch Abschussplanung und -vergabe) zeitnah vornehmen und Risiken und Unwägbarkeiten berücksichtigen zu können.

In Übereinstimmung mit Beschlüssen zum Abkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) kann die selektive Jagd einen Beitrag zum Überleben bedrohter Tierarten leisten: Dies gilt z.B. wenn die Einnahmen einen Anreiz zum Erhalt der bedrohten Art im Gastland leisten. Solche Jagden sind nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen CITES-Richtlinien und den Aus- und Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Genehmigungsbehörden zulässig.

Wie jede andere menschliche Tätigkeit kann sich Jagd am besten entfalten, wenn ein geeigneter gesellschaftlicher Ordnungsrahmen Transparenz und Rechtssicherheit fördert. Positive Anreize müssen ebenso wie auch Sanktionen wirksam sein und auf Nachhaltigkeit hinwirken.

(5)
Allen Gastjägern kommt eine besondere Verantwortung zu. Von daher appellieren DJV und CIC an alle im Ausland jagenden deutschen Jäger sowie an Personen und Institutionen, die für die Vermittlung und Organisation sowie den eigentlichen Ablauf der Jagd vor Ort mit verantwortlich sind (z.B. Jagdagenturen, Jagdveranstalter, Jagdführer etc.), sich dieser Verantwortung gerecht zu erweisen. Im Einzelnen erscheinen folgende Punkte beachtenswert:

Der Jäger muss sich über die im Gastland und international geltenden Jagd- und Schutzbestimmungen ausreichend informieren und diese in der Jagdpraxis beachten. Steht die zu buchende Jagd nicht im Einklang mit nationalen und internationalen Gesetzen, Zoll- und Artenschutzbestimmungen, muss von einer Buchung abgesehen werden; ggf. sind rechtliche Schritte gegen den entsprechenden Jagdvermittler bzw. Jagdveranstalter einzuleiten.
Der Jagdgast sollte sich im Vorfeld seines Auslandsaufenthaltes auch mit den Verhältnissen vor Ort, dem Naturraum und der Ökologie der im Gastland zu bejagenden Wildarten vertraut machen.
Auf die im Gastland herrschenden religiösen und kulturellen Sitten ist Rücksicht zu nehmen. Die nationalen und regionalen Gebräuche und Regelungen bei der Jagdausübung sind zu respektieren. Zurückhaltendes Auftreten ist geboten.
Das Verhalten des Gastes sollte sich an den allgemein anerkannten Grundsätzen der Waidgerechtigkeit und der jagdlichen Ethik orientieren, auch wenn das Gastland dies nicht verlangt. Die Grundregeln des Natur-, Tier- und Artenschutzes sind im praktischen Jagdalltag zu berücksichtigen.
Als waidgerecht gilt nur das Nachstellen von Wild in natürlichen Lebensräumen, wo es sich selbst ernährt und alle Möglichkeiten und das Bestreben zur Flucht hat – bei kleinen Gattern oder bei zahmen, betäubten und habituierten Tieren ist dies nicht gegeben. Das Tier ist ohne künstliche Lichtquellen und nicht von Motorfahrzeugen aus zu erlegen. Die Jagd auf weibliches Wild mit abhängigen Jungen ist unethisch. Angeschossenes Wild ist in jedem Falle nachzusuchen.
Der Jagdgast hat die Pflicht, ungesetzliche und unethische Jagdpraktiken vor Ort abzumahnen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten und zu unterstützen.
Die Bedürfnisse der örtlichen Bevölkerung sind bei der Jagd zu berücksichtigen. Anfallendes Wildbret ist sinnvoll zu nutzen.
Zur Jagd sind nur geeignete Waffen und Kaliber zu verwenden. Der Jäger ist verpflichtet, seine Waffe vor der Jagd auf Funktionstüchtigkeit und Treffsicherheit (Probeschuss vor Ort) zu überprüfen.

©PM DJV