Rheinland-Pfalz: neue Schalldämpferregelung

Waffe mit Schalldämpfer (Symbolbild) ©Hardt

Waffe mit Schalldämpfer (Symbolbild) ©Hardt

Rheinland-Pfalz: neue Schalldämpferregelung

Das rheinland-pfälzische Innenministerium folgt dem Vorschlag des LJV, die Genehmigung für einen Schalldämpfer im Bundesland einheitlich zu gestalten.

In einer Pressemitteilung vom 02.02.2016 gabe der LJV Rheinland-Pfalz das Einlenken des zuständigen Ministers Roger Lewentz (SPD) bekannt. Rheinland-Pfalz folgt so dem Beispiel Bayerns und Brandeburgs, indem das Innenministerium den zuständigen Waffenbehörden empfiehlt, auf „begründeten Antrag“ hin ein Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz von Schalldämpfern für Langwaffen (mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber) durch Jäger anzuerkennen.

„Wir begrüßen die Entscheidung von Innenminister Roger Lewentz, denn sie ist ein richtiger Schritt hin zu höherem Gesundheitsschutz bei der Jagdausübung. Die EU-Arbeitsschutz-Richtlinien fordern eine dem Stand der Technik folgende Lärmreduktion – und zwar direkt an der Lärmquelle.“ , wird Kurt Alexander Michael, LJV Präsident zitiert.

Durch die Reduzierung des Schussknalls unter die gesetzliche Lärmemissionsgrenze von 137dB ist die Verwendung eines Schalldämpfers auch medizinisch begründbar. Auch ein Gehörschutz kann im Vergleich  20-30dB von Geräuschen wie dem Schussknall senken, ist aber nicht für alle Jäger und Jagdarten geeignet. Technisch gesehen blendet ein aktiver Gehörschutz Geräusche nicht aus, sondern verstärkt ab 82db Geräuschkulisse selbige nicht mehr.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist der Schalldämpfer in Rheinland-Pfalz nicht verboten, doch Genehmigungen waren schwierig zu bekommen und wurden bis dato selten genehmigt.

Innenminister Lewentz forderte indes eine bundeseinheitliche Regelung, diese ist nach JÄGER-Informationen aber noch nicht in Sicht.

Informationen zum Thema Schalldämpfer in den den anderen Bundesländern finden Sie hier.