Um einen Wolfsangriff auf einen Jagdhund zu verhindern, erlegt ein Jäger einen Wolf . Ein weiterer Jäger handelt ähnlich. Doch waren die Abschüsse rechtens?
Wölfe und Hund gehören zwar gemeinsam zu der Familie der Caniden, doch ein Aufeinandertreffen der beiden Hundeartigen endet zumindest für einen meist fatal. Sehr häufig sieht der Wolf den Hund als Eindringling in sein Revier und greift an. Aufgrund der Überlegenheit des Wolfes enden solche Zwischenfälle häufig mit schwer verletzten oder getöteten Hunden. Kann der Mensch jedoch einschreiten und seinem Hund helfen, ändert sich das Kräfteverhältnis. Entweder es gelingt den Wolf zu verscheuchen oder im Falle von Jagdhunden greift Herrchen zur Waffe. Dies endet dann unter Umständen für den Wolf fatal.
Wolfsangriff keine Seltenheit
In Deutschland ist die Zahl von Wolfsangriffen gemessen an der hohen Zahl von Wölfen und auch Hunden gering. Doch in anderen Ländern geraten Wölfe und Hunde regelmäßig aneinander. So hat Schweden eine lange Historie von Wolfsangriffen auf Hunde. Immer wieder finden z.B. Jäger nur noch Überreste ihrer Jagdhunde, wenn diese in den Weiten der Wälder jagen. Wölfe dürfen in Schweden auch ohnen Genehmigung erlegt werden, wenn Gefahr im Verzug ist. So wurden auf einer normalen Jagd unplanmäßig zwei Wölfe erlegt. Ein Jäger würde freigesprochen, ein anderer wird angeklagt.
Verhindert Jäger vermeintlichen Wolfsangriff?
Am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 2024 trafen sich insgesamt 26 Jagteilnehmer nah der schwedischen Stadt Halmstad zur Jagd. Nach beziehen der Stände wurden die Hunde geschnallt. Die teilnehmenden Hunde waren mit Sendern versehen und viele Jagdteilnehmer konnten in einer App die Hunde live verfolgen. So konnte ein Jäger einen Hund orten, der sich schnell seinem Stand näherte.
In Erwartung von Wild, das der Hund ihm zutreiben würde, machte er sich fertig. Fast im gleichen Moment erschienen hinter ihm drei Wölfe und bewegten sich rasant auf den inzwischen aufgetauchten Hund zu. Der Jäger schrie und wedelte mit den Armen. Als die Wölfe sich weiter dem Hund näherten, feuerte der Jäger einen Schuss auf einen der Wölfe ab, als diese noch ca. 15 Meter entfernt waren. Der beschossene Wolf blieb im Feuer liegen. Die verbleibenden Wölfe entfernten sich. Der Schütze informierte sofort die restlichen Jäger via Funkgerät. Alle Jäger sollten schnellstmöglich ihre Hunde einsammeln.
Weiterer Wolf wird erlegt
Doch bei einem anderen Jäger bahnte sich erneut eine brenzlige Situation an. Die verbliebenen zwei Wölfe und ein Jagdhund steuerten genau aufeinander zu. Als die Tiere nur noch 10 Meter voneinander entfernt sind, gab der Jäger einen Warnschuss ab. Die Wölfe blieben unbeeindruckt, woraufhin der Jäger einen der Wölfe erlegte. Der vletzte Wolf brach den Angriff ab und suchte das Weite.
Rechtliche Einordnung der Wolfsabschüsse
Aufgrund der Nähe von Wölfen und Hund sowie dem abgegebenen Warnschuss wurde der zweite Wolfsabschuss als gesetzeskonform eingestuft. Diese Situation fällt unter den § 28 zur Abwehr von Schäden in Bedrohungslagen. Beim ersten Abschuss jedoch gibt es Fragen. Da der Angriff nicht unmittelbar bevorstand, wird nun nach eingehender Untersuchung ein Verfahren wegen Jagdvergehen gegen den Schützen eröffnet.



