Wolf in Sachsen-Anhalt darf geschossen werden – unter diesen Voraussetzungen!

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Vielen nur aus Märchenbüchern bekannt, heute allerdings wieder in Deutschland unterwegs: Der Wolf. © Unsplash/Chris Ensminger

Im Landkreis Helmstedt in Sachsen-Anhalt ist die Tötung eines bestimmten Wolfes ab dem 1. Juli erlaubt. Damit  der Wolf tatsächlich zur Entnahme freisteht, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein.

Abschuss vom Wolf via Ausnahmeregelung genehmigt

Der Kreis hatte die Ausnahmeregelungen für den Rüden mit der Kennung GW3559 aufgrund seines auffälligen Verhaltens mit einer Allgemeinverfügung erteilt. Das Tier hatte zuvor mehrere Nutztiere gerissen. Gegen die Verfügung wollten Tierschützer bereits vorgehen und reichten zwei Eilanträge beim Verwaltungsgericht Braunschweig ein, um den Abschuss zu stoppen. Eine Entscheidung durch das Gericht steht hier noch aus. Bislang dürfte der Wolf ohnehin noch nicht entnommen werden. Denn dafür sind noch nicht alle Kriterien erfüllt.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises gestattet die Entnahme nämlich nur, falls ein genetischer Nachweis mindestens einen weiteren Riss bestätigen kann. Außerdem muss der Wolf sich in einem festgelegten Bereich befinden, welcher nach Angaben des NDR die Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke im Landkreis Helmstedt abdeckt.

Abschussgenehmigung gilt ab Juli

Ein Sprecher des NDR Niedersachsen erklärt, dass die Ausnahmeregelung ab dem 1. Juli bis zum Jahresende gelten soll. Neben den bereits genannten müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Der weitere Riss, der für den Abschuss noch erfolgen muss, muss „unter Überwindung von zumutbarem Herdenschutz“ erfolgen. Auch ist die Tötung vom Wolf nur in einem Umkreis von fünf Kilometern um ebendiesen Riss zugelassen. Auch wäre die Entnahme zeitlich begrenzt: Nur einen Monat nach dem potenziellen Riss dürfte das Tier geschossen werden. Die Entnahme selbst darf nur durch Jagdausübungsberechtigte mit vorab erteiltem Auftrag erfolgen. Und auch während einer potenziellen Jungtier-Aufzucht wäre ein Abschuss verboten.

Wolf soll Leittier eines Rudels sein – Vielzahl von Nutztierrissen verbucht

Wie der Sprecher des Landkreises laut Angaben des NDR berichtet, handelt es sich bei dem Wolf mit der Kennung GW3559 um den Leitwolf eines Rudels mit Jungtieren. Seit 2024 soll er bei einer großen Zahl von Nutztierrissen in der Region mitgewirkt haben. Seit Juli 2024 verbucht der Landkreis Helmstedt eine stark erhöhte Zahl dieser Risse. 150 Schafe sind im Jahr 2024 gerissen sowie 47 weitere verletzt worden. 37 Tiere gelten als verschollen.

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