Nun wird es konkret beim Thema Wolf: Ein auffälliger Wolf aus dem Raum Cuxhaven soll nun tatsächlich entnommen werden. Nachdem das Raubtier in der vergangenen Woche in der Region ein Rind gerissen hat, will der NLWKN nun die Entnahme des Tieres nach dem Schnellabschussverfahren anordnen.
Wolf in Cuxhaven: Abschuss nach mehreren Nutztierrissen
Am vergangenen Donnerstag (16. Oktober 2025) äußerte sich das niedersächsische Umweltministerium zu der Entscheidung. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) werde „auf Bitten und mit Unterstützung des Landkreises und der Stadt Cuxhaven“ die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss anordnen. In Kraft getreten ist diese Genehmigung bereits am vergangenen Freitag (17. Oktober 2025). Laut NDR erlaubt sie für 21 Tage ab dem Riss des Rindes im Umkreis von einem Kilometer um die betroffene Weide die Entnahme des Tieres. Wird der Wolf nun also tatsächlich entnommen?
Das Rind ist dabei nicht das einzige Tier, welches einem Wolf zum Opfer gefallen ist. Am vorherigen Montag (13. Oktober 2025) kam es zu einem Vorfall, bei dem vermutlich eines der Raubtiere 18 Schafe riss. Die Landwirtschaftskammer geht auch in diesem Fall von Wolfsrissen aus.
Umweltminister äußert sich: „Kann nicht länger warten!“
In dieser Woche meldete sich auch Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) im Landtag zu Wort. Er werde demnach handeln, um Weidetiere zu schützen. Dafür findet er überraschend klare Worte: „Ich kann nicht länger auf die seit Monaten angekündigten Anpassungen des Bundesrechts auf die Veränderung des Schutzstatus beim Wolf auf EU-Ebene warten“, erklärt der Minister. Ebenso stuft er die Tatsache, dass der Wolf auf der Roten Liste in Niedersachsen von „ausgerottet“ auf „ungefährdet“ herabgestuft wurde, als Erfolg für Natur- und Artenschutz ein.
Wolf soll in Problemfällen geschossen werden
So müsse man den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes bewahren. „Dort aber, wo Wölfe Probleme machen und wie jetzt im Raum Cuxhaven gehäuft geschützte Nutztiere reißen, Zäune überwinden oder Rinder und Pferde angreifen, müssen wir zum Schutz der Weidetierhaltung handeln.“
Die Entscheidung zum Abschuss ist die Folge mehrerer Risse, bei denen Wölfe vermehrt Schutzzäune sowie weitere Herdenschutzmaßnahmen überwinden konnten. Neben Schafen fielen dem Raubtier dabei auch ausgewachsene Rinder zum Opfer. Nun habe der NLWKN geprüft, ob die Voraussetzungen für den Abschuss eines „schadenverursachenden Wolfes“ in diesem Fall vorliegen. Diese seien laut Behörde nach den vermehrten Angriffen durch den Wolf erfüllt.