Wolf getötet: Illegaler Abschuss bei Pegnitz?

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Ein Wolf wurde bei Pegnitz tot aufgefunden. Verletzungen deuten auf einen illegalen Abschuss hin. © Unsplash/Philipp Pilz

Hat ein unbekannter Täter in Bayern einen Wolf getötet? In einem Wald bei Pegnitz könnte es dazu gekommen sein. Wie die Polizei mitteilt, soll hier ein toter Welpe aufgefunden worden sein, welcher mutmaßlich erschossen wurde. Der Kadaver des Raubtiers wird derzeit im Leibniz-Institut in Berlin untersucht.

Wolf bei Pegnitz tot aufgefunden: illegaler Abschuss?

Der tote Wolf wurde laut BR24 am vergangenen Donnerstag (16. Oktober 2025) in einem Wald bei Pegnitz, im Staatsforst Kitschenrain, entdeckt. Wie die Polizei am darauffolgenden Freitag mitteilt, habe das Tier Verletzungen aufgewiesen, die möglicherweise auf einen Schuss zurückzuführen sind. Die Inspektion Pegnitz ermittelt nun wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Gebiet gilt als Wolfsterritorium

Der tote Wolf befand sich im Staatsforst Kitschenrain in Troschenreuth, ein Gebiet, welches vom Wolfsmanagement der Regierung von Oberfranken als Wolfsterritorium ausgewiesen ist. Die Wölfe gelten dort als standorttreu.

Polizei stellt Kadaver sicher: Ermittlungen laufen

Die Polizei stellte den Kadaver des Tieres nach dem Fund sicher und beprobte ihn für eine Identitäts- und Herkunftsbestimmung. Auch brachten sie den Wolf zum Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin. Dieses ist für das Totfundmonitoring von Wölfen in Deutschland verantwortlich. Vor Ort wird der tote Jungwolf nun pathologisch untersucht.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind dabei maßgebend für die Ermittlungen der Polizei Pegnitz sowie der Staatsanwaltschaft Bayreuth in diesem Fall. Derweil ist zusätzlich die höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Oberfranken über das Wolfsmanagement in diesen Fall involviert. Sollten die Untersuchungen ergeben, dass der Wolf Schussverletzungen erlitt, ist von einer möglichen Straftat auszugehen.

Wolf in Deutschland: Wann ist ein Abschuss genehmigt?

In Deutschland ist der Wolf weiterhin rechtlich geschützt. Durch die wachsende Population, steigende Konflikte und die Herabsenkung des Schutzstatus auf EU-Ebene ist derweil allerdings die Ermöglichung der Entnahme von Wölfen geplant. Auch wäre ein Abschuss zulässig, wenn es sich um eine Verteidigungssituation handelt, würde, weil der Wolf eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben darstellt. Auch in einem solchen Fall müsse der Abschuss allerdings gemeldet werden. Dies ist bei dem Jungwolf bei Pegnitz allerdings nicht passiert.

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