Nach Unklarheit: Wolf im Schwarzwald zum Abschuss freigegeben

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Der Wolf aus Hornisgrinde soll nun doch entnommen werden. © Unsplash/Chris Ensminger

Nun soll der Wolf auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald doch zum Abschuss bereitstehen. Das Gericht entschied sich nach langem hin und her gegen die Klage. Ab nächster Woche soll die Entnahme des Tieres bis März erlaubt sein. Zuvor zeigte sich der Wolf im Umgang mit dem Menschen nur wenig scheu.

Wolf in Hornisgrinde: Abschuss wegen Wolfstourismus

Im Nordschwarzwald sorgte ein Wolf für mächtig Aufsehen. Eigentlich wurde der Abschuss des Tieres, das Menschen vermehrt als Fotomotiv anlockte, nach Klagen gestoppt. Nun ist entschieden: Die Entnahme bleibt rechtmäßig. Berichten zufolge wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage von Naturschützerinnen und Naturschützern gegen die Entnahmegenehmigung ab.

Entscheidung nach längerer Unsicherheit

„Die in dieser Entscheidung vorzunehmende Interessenabwägung fällt zugunsten des Landes Baden-Württemberg aus“, begründete das Gericht seinen Beschluss laut der Frankfurter Rundschau. Die Genehmigung, die bis zum 10. März befristet ist, behält nun also doch ihre Gültigkeit.

Allerdings kann die klagende Naturschutzinitiative noch Beschwerde bei dem Verwaltungsgerichtshof einlegen. Wenn dies zeitig erfolgt, kann das dazu führen, dass die Bejagung eingestellt werden muss. Argument der Naturschützer gegen den Abschuss ist die Wolfspopulation im Südwesten Deutschlands. Das Umweltministerium rechtfertigt die Genehmigung allerdings mit dem nötigen Schutz der Bevölkerung. Der Wolf habe sich laut Berichterstattung wiederholt Hunden und dabei auch Menschen angenähert. Durch die fehlende Scheu des Tieres habe sich zusätzlich eine Art „Wolfstourismus“ entwickelt – Spaziergängerinnen und Spaziergänger versuchten mehrfach, sich dem Tier selbst zu nähern und es zu fotografieren.

Gericht entscheidet: Tötung zum Schutz vor Angriffen auf den Mensch

Auch das Gericht bekräftigt diese Einschätzung.  „Die Tötung des Wolfes ist zum Schutz vor Angriffen auf Menschen voraussichtlich zu Recht angeordnet worden“, heißt es im entsprechenden Beschluss. Es sei bisher zwar noch nichts passiert, aber: „Es gibt aber weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch Praxiserfahrungen, dass dies bei dem gezeigten Wolfsverhalten auch weiterhin so bleibt – vielmehr muss stets mit einer Verhaltensänderung gerechnet werden.“

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