Wilderer in Rheinland-Pfalz: Schwan verstümmelt und getötet

Ein bislang unbekannter Täter hat einen Schwan am Ufer der Mosel brutal verstümmelt und getötet. Anwohner entdeckten das Tier, seitdem laufen Ermittlungen. Die Polizei ermittelt wegen eines Verdachts der Jagdwilderei.

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Ein Wilderer soll einen Schwan verstümmelt haben. Ermittlungen laufen. © Unsplash/Erik van Dijk

Der mutmaßliche Wilderei-Vorfall ereignete sich in Bernkastel-Kues in Rheinland-Pfalz. Im dortigen Stadtteil Andel haben Anwohner einen stark verstümmelten Schwan entdeckt. Zu diesem Zeitpunkt war das Tier bereits verstorben. War in der Stadt ein Wilderer am Werk?

Schwan in Bernkastel-Kues verstümmelt und getötet – Wilderer vermutet

Zum Zeitpunkt des Fundes fehlte der Kopf des Tieres. Außerdem wurde dem Schwan das Brustfleisch herausgeschnitten. Der Verdacht, dass ein Wilderer für den Vorfall verantwortlich ist, liegt nahe. Zusätzlich wurden aus dem Nest eines Schwanenpaares sechs Eier entwendet – es ist wahrscheinlich, dass die beiden Fälle zusammenhängen.

Was ist zu dem Vorfall bislang bekannt?

Nach Angaben der Polizei soll sich der Vorfall in der Nacht zum vergangenen Sonntag (12. April 2026) zwischen 0 Uhr und 8.30 Uhr morgens ereignet haben. Gegen den bislang unbekannten Täter hat die Polizei inzwischen ein Verfahren eingeleitet. Der Verdacht: Jagdwilderei und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Schwan am Moselufer getötet: Polizei bittet um Hinweise

Bezüglich der mutmaßlichen Wilderei bittet die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues um Hinweise von Zeugen. Sollte jemand im Zeitraum von 0 Uhr bis 8.30 Uhr am 12. April verdächtige Beobachtungen gemacht haben, die sich im Bereich des Moselufers im Stadtteil Andel abspielten, solle sich bei der Polizei melden.

Was ist ein Wilderer?

Wilderei ist gemäß § 292 StGB eine Straftat in Deutschland. Den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllt, wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder es sich oder einem Dritten zueignet. Wer diesen Tatbestand erfüllt, gilt demnach als Wilderer. In ganz Deutschland gibt es jedes Jahr mehrere Wildereifälle. Im Jahr 2024 gab es mit 1169 Fällen einen Höchstwert seit mehr als 20 Jahren. Die Dunkelziffer dürfte jedoch weit über dieser Zahl liegen. Verurteilte Wilderer dürfen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. In besonders schweren Fällen ist auch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

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