Ein freilaufender Hund soll erneut ein Reh attackiert haben. Die Verletzungen hatten zur Folge, dass das Reh erlöst werden musste. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Wilderei und bittet auch die Bevölkerung um Hinweise.
In Weisenheim am Sand im Landkreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) hat ein freilaufender Hund ein Reh gerissen. Die Polizei berichtete von dem Vorfall. Der Hund hat das Wildtier demnach so schwer verletzt, dass die Polizei einen Jäger hinzuziehen musste, welcher das Reh schlussendlich erlöst.
Freilaufender Hund reißt Reh in Weisenheim am Sand
Der Wilderei-Vorfall ereignete sich am Montag (23. Februar 2026). Zeugen hatten einen freilaufenden Hund am Ortsrand von Weisenheim am Sand gesichtet. Dieser soll dort einen Reh hinterhergejagt und es mehrfach angegriffen und gebissen haben. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung darum, sich bei Hinweisen zum Halter des Hundes zu melden. Informationen dazu, dass der Besitzer gefunden wurde, gibt es derzeit noch nicht.
Wilderei durch Hunde: Rechtliche und emotionale Konsequenzen
Das Hetzen von Wild durch Hunde ist eine Straftat, die unter Jagdwilderei fällt. Und Hund gilt dann als wildernd, wenn er in einem Jagdbezirk Wild verfolgt, angreift oder reißt. Für die Schäden durch den wildernden Hund haften die jeweiligen Halterinnen und Halter. Auf sie können Geldbußen in Höhe von bis zu 5.000 Euro wegen Wilderei zukommen.
Wilderei durch Hunde kann für Besitzer allerdings nicht nur strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen haben: Denn in vielen Bundesländern ist es den jeweiligen Revierinhabern oder Jagdschutzberechtigten erlaubt, wildernde Hunde zu schießen. Das gilt zwar als letzte Maßnahme, kann allerdings zu schwerem emotionalen Verlust führen.






