In Rheinland-Pfalz ist die Vogelgrippe eine wachsende Gefahr für Wildvögel, Geflügelbetriebe und verschiedenste Tierparks. Seit Beginn des Jahres waren 35 Wildvögel sowie ein Vogelbestand in der Pfalz nachgewiesenermaßen betroffen gewesen. Das Seuchengeschehen hat auch direkte Auswirkungen auf den Vogelpark Haßloch – dieser muss nun einen herben Verlust hinnehmen.
FLI: Risiko für Ausbreitung der Vogelgrippe weiterhin hoch
Seit Beginn des Vogelzuges im Herbst 2025 wurden laut Landesuntersuchungsamt in Koblenz insgesamt 366 Wildvögel untersucht. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko in wildlebenden Wasservogelpopulationen für die Aus- und Weiterverbreitung der Vogelgrippe ebenso als hoch ein wie das Risiko für den Eintrag der Tierseuche. Auch Geflügelbetriebe sowie die Bestände und Tier- und Vogelparks unterliegen einem erhöhten Risiko durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln.
Vogelpark Haßloch: 76 freilebende Vögel getötet
Daher hat die generelle Infektionsgefahr weitreichende Konsequenzen. Auch der Vogelpark Haßloch ist betroffen. Dort lebten im frei zugänglichen Bereich zum Zeitpunkt des Ausbruchs 76 Vögel – darunter Enten, Gänse und Schwäne. Aufgrund des Seuchengeschehens in Rheinland-Pfalz entschied das Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim dafür, alle Vögel im Freigelände zu entnehmen. Grund war, dass sich nach einer Risikobewertung dafür entschieden wurde, dass die Vögel in den Volieren des Parks vor einer Infektion mit der Vogelgrippe durch die freilebenden Vögel geschützt werden müssten. Diese seien nachweisbar nicht infiziert, stehen inzwischen allerdings auch unter strenger Überwachung.
Vogelgrippe: Konsequenzen für Tierparks, Wildvögel und Geflügelbetriebe
Auch für die Besucher des Vogelparks hat die Vogelgrippe Konsequenzen: Der Park bleibt nämlich bis auf Weiteres geschlossen. Ausschließlich das Restaurant im Vogelpark bleibt weiterhin für Gäste geöffnet.
Das Geschehen rund um die Vogelgrippe hat zusätzlich Konsequenzen für die Geflügelbetriebe in der Region. In der Gemeinde Haßloch gilt demnach eine Stallpflicht für gehaltene Vögel bis zum 31. März 2026. Geflügelhalter sollen demnach ihre Bestände schützen und die Regelungen einhalten, um Einträge und Ausbreitungen der Geflügelpest bestmöglich zu verhindern. Ausbrüche führen deutschlandweit immer wieder zur geplanten Tötung ganzer Bestände – ein großer wirtschaftlicher Verlust für betroffene Betriebe.






