Der Wolf wird künftig ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 27.März ist die Novelle nun beschlossen.
Jetzt liegt es an den Ländern, wie sie die Bejagung umsetzen. Was Niedersachsen plant, lesen Sie hier.
Wölfe Niedersachsen – das ist über Bejagung und Entnahme bekannt
Nachdem in den Medien bereits kursierte, man wolle in Niedersachsen 2026/27 nur 27 Wölfe entnehmen, hat das ML (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) diese Zahlen nun auf Anfrage des Jägermagazins präzisiert.
Wölfe Niedersachsen, das gilt: Es handle sich dabei um eine Höchstzahl von 22 zu entnehmenden, schadensstiftenden, territorialen adulten Wölfe für die atlantische Region und 5 für die kontinentale Region.
Darauf wird dann noch das Fallwild angerechnet (im Jahr 24/25 ganze 54 Tiere in Niedersachsen), davon seien jedoch lediglich drei Tiere „territorial adult“ gewesen. Das hieße, trotz des Fallwildes hätten noch 24 adulte Wölfe in Niedersachsen entnommen werden dürfen.
Unklarheit bei Management und Abschuss von Jungtieren
Auf die Frage nach dem regulären Wolfsmanagement und der Entnahme von Jungtieren heißt es: „Sobald das angepasste Landesjagdgesetz in Kraft getreten ist, wird Niedersachsen den revierübergreifenden Managementplan unter Beachtung des günstigen Erhaltungszustandes in den jeweiligen biogeografischen Regionen (in Niedersachsen atlantische Region, kontinentale Region) in Form einer Allgemeinverfügung bekanntgeben. Die Details des Managementplans werden in gewohnter Weise im Dialogforum Wolf und Weidetierhaltung besprochen.“
Die Bejagung der Wölfe in Niedersachsen dürfte sich also noch komplizierter und bürokratischer gestalten als erwartet. Statt einheitlicher Regularien und einer landesweiten Quote wird nach einzelnen Regionen differenziert. Und das, obwohl bekannt ist, dass es sich um eine zentraleuropäische Wolfspopulation handelt.
Was gilt für die Wolfsbejagung?
Derzeit gilt in Niedersachsen ein jagdrechtlich modifiziertes Schnellabschussverfahren. Das Ministerium hat den Unteren Jagd- und Naturschutzbehörden dazu eine Handreichung über die entsprechenden Voraussetzungen übermittelt. Parallel wird derzeit die zweite Kabinettsbefassung zum niedersächsischen Jagdgesetz zur Überweisung an den Landtag vorbereitet. Tritt das Gesetz in Kraft, soll ein revierübergreifendes Management möglich sein.
Auch in den anderen Bundesländern bleibt es derzeit noch beim Abschuss einzelner Problemwölfe. Bundesländer wie Sachsen, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern haben durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht zudem bereits den Weg für ein rasches Management geebnet. Auch hier fehlen noch die Grundlagen in Form eines angepassten Jagdgesetzes.




