Allerdings ist das H5N1-Virus laut FLI in Europa weiter präsent, weshalb nicht auszuschließen sei, dass Wildvögel die Vogelgrippe auf Hausgeflügel übertragen. Auf Grundlage der Geflügelpestverordnung bittet das FLI die Jäger deshalb:
- das gehäufte Auftreten kranker oder verendeter Wildvögel sofort an das zuständige Veterinär- oder Ordnungsamt zu melden. Relevante Vogelarten sind Enten, Gänse, Schwäne sowie Greifvögel und Rabenvögel.
- Hygienemaßnahmen einzuhalten, um eine Verschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Hierzu gehören beispielsweise der Wechsel und die Reinigung der Kleidung nach der Vogeljagd.
- beim Umgang mit erlegtem, äußerlich gesunden Wildvögeln Handschuhe zu tragen und Tiere vor dem Rupfen abzubrühen.
- grundsätzlich den direkten Kontakt mit toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden.
Über mögliche Einschränkungen der Jagd bei Ausbruch der Vogelgrippe wird der DJV umgehend über seine Internetseite www.jagdnetz.de informieren.
(djv)





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