Streit um Wildkameras nun auch im Saarland

Die VJS Saarland pocht auf ein Gutachten, wonach die Nutzung von
Kameras zur Wildbeobachtung zulässig ist. Die Datenschutzbeauftragte hingegen
sagt, die Kameras würden datenschutzwidrig eingesetzt.

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Die Datenschutzbeauftragte im Saarland, Judith Thieser , hat laut der Saarbrücker Zeitung kein Verständnis für die Kameras im Wald  und beschwört eine flächendeckende Überwachung des Bürgers wie in George Orwels Roman 1984.  Sie verfolge zum Schutz der Bürger das Prinzip: Es ist alles verboten, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) hingegen hat schon letztes Jahr ein Gutachten erstellen lassen, welches zu einem ganz anderen Schluss kommt. Nachdem schon in Hessen um die Rechtmäßigkeit der Kameras gestritten wurde, wollten sich die Jäger an der Saar absichern. Im August 2012 kam der Datenschutzbeauftragte der VJS zu dem Ergebnis: Der Einsatz von Kameras zur Wilderfassung ist im unmittelbaren Bereich jagdwirtschaftlicher Einrichtungen, insbesondere auch von abseits der Wege gelegenen Kirrungen, die nach den Rechtsvorschriften des Landeswaldgesetzes von Waldbesuchern nicht betreten werden dürfen, datenschutzrechtlich zulässig.  Landesjägermeister Dr. Daniel Hoffmann will in Kürze ein persönliches Gespräch mit  Frau Thieser führen. Dabei soll die Rechtslage des Kamera-Einsatzes gemeinsam betrachtet  und möglichst konkrete Empfehlungen für deren Nutzung ausgearbeitet werden.

tp