Schleswig-Holstein: Nandus zur Jagd freigegeben

Zehn Laufvögel dürfen ab sofort trotz Artenschutzabkommen westlich der Mecklenburger Landesgrenze erlegt werden.

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Thorsten Elscher vom Kieler Landwirtschaftsministerium: Es geht darum, dass wir prüfen müssen, inwieweit der Nandu geschützte Arten oder schützenswerte Lebensräume beeinflusst zum Beispiel durch das Abfressen ganzer Vegetationsbestände in Mooren oder das Verdrängen geschützter Tiere. Nach Angaben von Elscher soll es Hinweise geben, dass Nandus Kraniche bei der Aufzucht ihrer Jungen gestört haben. Deshalb dürften die seit bereits zehn Jahren in der Schaalseeregion lebenden Einwanderer nun erstmals gejagt werden. Laut Washingtoner Artenschutzabkommen ist das eigentlich verboten: Nandus zählen zu den bedrohten Tierarten. In Schleswig-Holstein soll jetzt aber eine Ausnahme gemacht werden. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Land Mecklenburg-Vorpommern dürfen bis zu zehn Laufvögel erlegt werden. Anhand des Mageninhaltes wollen Wissenschaftler feststellen, was Nandus fressen. Elscher erläutert: Wenn es sich herausstellt, dass Nandus hier invasiv wirken, also sich auf die heimischen Arten negativ auswirken, dann haben wir die rechtliche Ermächtigung und sogar die Verpflichtung, aufgrund EU-rechtlicher und bundesrechtlicher Vorgaben dafür zu sorgen, dass sich diese Art hier nicht ausbreiten kann. Einfach dürfte der Abschuss in Schleswig-Holstein aber nicht werden. Denn während sich die Exoten in Nordwestmecklenburg sogar füttern lassen, sind sie im Lauenburgischen sehr scheu. (Quelle: Lübecker Nachrichten Online)

Die Freigabe ist auf eine kleine Region des Schaalsees auf Schleswig-Holsteiner Seite beschränkt.
Lediglich ein Jäger ist mit dem Abschuss betraut.