Österreich – Diskussion um Zivildienstleistende als Jäger

Das Waffenverbot von 15 Jahren, für denjenigen, der den Wehrdienst verweigert, wird in unserem Nachbarland gerade scharf diskutiert. 

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In Deutschland wäre die Debatte völlig ausser Frage, in Österreich ist sie derzeit brandaktuell. Viele der jungen Leute, welche den Wehrdienst verweigern, möchten trotzdem einen Jagdschein machen. Dies ist ihnen zwar möglich, die Jagdausübung aber nicht, da es das Gesetz des Landes Zivildienstleistenden verbietet, bis fünfzehn Jahre nach ihrem Dienst eine Waffe zu führen. Dies beschränkt die jungen Männer, die Ersatzdienst leisten auch in ihrer sonstigen Berufswahl. Bei der Polizei oder als Berufsjägerauszubildender, brauchen sie sich gar nicht vorzustellen. Österreichs Jäger machen sich nun stark für eine Änderung dieses Gesetzes. Ihnen sind die Zivildiener ebenso willkommen, wie alle anderen Jagdbegeisterten. Dies lies der Landesjägermeister von Salzburg in einem Zeitungsinterview verlauten. Die ehemaligen Zivildienstleistenden seien eine Stütze der Gesellschaft und wären deshalb auch den Jägern beim Nachwuchs sehr erwünscht, hieß es dort.