Jagdlich Sachverständige sollen keine Jäger sein

Der BUND in Schleswig-Holstein will
Sachverständigen ihre Berufs- oder Freizeitgestaltung vorschreiben. Dadurch sieht der LJV SLH die verfassungsgemäßen Grundrechte missachtet.

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Kiel / Flintbek. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Schleswig-Holstein fordert in seinem neuen Positionspapier zur Jagd, dass diejenigen Sachverständigen, welche zu jagdlichen Themen in Schutzgebieten beraten, selbst keine Jäger sein dürfen. Der Landesjagdverband (LJV) protestiert dagegen und wirft den Umweltschützern vor, durch diese Berufseinschränkung in die Grundrechte der betroffenen Menschen einzugreifen. Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, Präsident des LJV Schleswig-Holstein, betont in einer Stellungnahme die hohe Qualifikation von Jagdscheininhabern: Es mutet schon sehr merkwürdig an, dass ein Verband, dessen Mitglieder in der Regel weder eine einheitliche Qualifikation noch eine behördliche Prüfung wie sie jeder Jäger und jede Jägerin hat nachweisen können oder gar müssen, solche Forderungen in den Raum stellt. Darüber hinaus haben wir in Deutschland die verfassungsmäßigen Rechte der freien Berufswahl und -ausübung und der Gleichstellung, die der BUND hier mit Füssen tritt.

Quellen: BUND, LJV SLH

TP