An der Grenze zu Frankreich bemerkte die Bundespolizei vier Männer, die mit Waffen und Munition einreisen wollten. Dabei handelte es sich allerdings nicht um Verbrecher – sondern um Jäger mit gültigem Jagdschein. Warum durften die Weidmänner also trotzdem nicht einreisen?
Jäger ohne Genehmigung: Männer dürfen nicht mit Waffen nach Deutschland reisen
An der Grenze zwischen Neuenburg am Rhein und Frankreich hat die Bundespolizei gleich vier Männern die Einreise verweigert. Diese hatten, wie sich bei einer Kontrolle herausstellte, Gewehre und 53 Schuss Munition mit dabei. Das teilten die Beamten gegenüber der Presse mit.
Die Polizei reagierte auf den Fund und leitete ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Denn die Männer im Alter von 65 bis 67 Jahren konnten keine europäischen Feuerwaffenpässe vorweisen. Diese wären für die Einfuhr allerdings nötig gewesen.
Was die Jäger allerdings vorweisen konnten, waren gültige französische Jagdscheine. Daher konnten sie sowohl die Gewehre als auch die Munition behalten und mit ihrem gesamten Gepäck zurück nach Frankreich reisen.






