Förderung der Schwarzwildjagd in Sachsen – ASP grassiert weiter

Das sächsische Sozialministerium fördert verstärkt die Bejagung der Wildschweine im Freistaat. Der Landesjagdverband erhält einen Millionenbetrag.

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Der Landesjagdverband Sachsen bekommt Förderung in Millionenhöhe vom sächsischen Ministerium. (Foto: Pixabay)

Afrikanische Schweinepest wütet weiter

916 amtlich bestätigte Fälle gibt es in Sachsen. Die Fälle betreffen die Landkreise Görlitz, Bautzen und Meißen. Erstmals wurde das Virus im Oktober 2020 nachgewiesen. In Brandenburg gab es den ersten Fall der Pest in Deutschland bereits schon im September 2020. Auch Hausschweinbestände sind betroffen, bislang allerdings nur in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Dem Land Sachsen ist ein Fall in Hausschweinbeständen bislang erspart geblieben. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest verläuft für Sauen fast immer tödlich und ist unheilbar. Zur effektiveren Bekämpfung der Pest gibt es nun eine Förderung des Sozialministeriums. Für den Menschen hingegen ist das Virus ungefährlich.

Förderung für den Landesjagdverband Sachsen e.V.

Der Landesjagdverband Sachsen e.V. erhält bis zu 1,5 Millionen Euro zur Förderung und effektiveren Bejagung des Schwarzwildes. Das Sozialministerium fördert die verstärkte Bejagung der Schwarzkittel in den betroffenen Landkreisen Görlitz und Bautzen. Alle anvisierten Maßnahmen werden ausschließlich in und mit privaten Jagdrevieren durchgeführt und unterliegen dem Jagdrecht. Dafür schafft der Verband alle nötigen Vorraussetzungen für die 4.300 organisierten Mitglieder des Jagdverbandes und fünf regionalen Jägervereinigungen.

Konkrete Maßnahmen zur Förderung

„Wir bekommen diese Tierseuche nur durch eine Reduzierung des Schwarzwildbestanden eingebremst“, meint Staatssekretär Sebastian Vogel von der SPD.  Um die nötige Anzahl von Jagden hierfür durchführen zu können, erhalten die Landkreise und Jäger Förderungen sowie alle Voraussetzungen. Konkrete Maßnahmen sind die Durchführung von Drückjagden sowie die Fallenjagd. Zu gegebener Zeit wurden und werden Erntejagden durchgeführt. Außerdem sind die Jägerinnen und Jäger Sachsens stets auf der Einzeljagd bemüht und sorgen gewissenhaft für eine Reduzierung der Bestände. Dabei helfen auch die Ausnahmegenehmigungen nahezu aller Bundesländer. In Anbetracht der grassierenden ASP wurden Vorsatzgeräte legitimiert. Niedersachsen erlaubt deren Einsatz ab April 2022 auch auf Fuchs, Nutrias und Waschbären, wie wir kürzlich hier berichteten. Die Sächsische Aufbaubank schafft zeitnah Voraussetzungen zur Förderung und somit für den Start des Projektes.

Hier geht es zur Pressemeldung des Landesjagdverbandes e.V. Sachsen.