Brandenburg: Strategien zur Vermeidung von Verbissschäden

Forstausschuss und Landesjagdbeirat einigen sich auf Positionen zum Umgang mit hohen Wildbeständen.

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Die Diskussion um überhöhte Wildbestände und der damit vielfach verbundenen Schäden, insbesondere bei jungen Waldpflanzen, gehört zu den Dauerbrennern forstpolitischer Debatten in Brandenburg. Nicht selten endeten diese in der Vergangenheit in gegenseitigen Schuldzuweisungen, ohne dass tragfähige Strategien für die objektiv bestehenden Probleme gefunden wurden. Mit einem neuen Anlauf haben am 2. November  die Mitglieder des Forstausschusses und des Landesjagdbeirats versucht, Lösungsansätze für die vielerorts überhöhten Schalenwildbestände und deren negativen Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung zu erarbeiten. Wenn in Brandenburg der Waldumbau von reinen Kiefernwäldern in naturnähere Mischwälder gelingen soll, müssen nach Auffassung vieler Forstleute und Waldbesitzer die Schalenwildbestände reduziert werden. Forstausschuss und Landesjagdbeirat, die am Dienstag in der Oberförsterei Hammer im Beisein des Brandenburger Agrarministeriums erstmals zu einer gemeinsamen Beratung zusammenkamen, sind gesetzlich vorgesehene Beratungsgremien, die die Forst- und Jagdbehörden bei der Durchführung des Landeswaldgesetzes beziehungsweise des Landesjagdgesetzes beraten. Sie sind vor wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen zu beteiligen. Die Landesforstverwaltung wird künftig für den Landeswald die Termine für das so genannte Verbissmonitoring öffentlich bekannt geben, um insbesondere die Teilnahme von interessierten Jägern und privaten Waldbesitzern zu ermöglichen. Die Ergebnisse des Verbissmonitorings im Landeswald werden den kreislichen Jagdbehörden zur Kenntnis gegeben, um auf dieser Grundlage die Festsetzung von Abschussplänen zu qualifizieren. Die Teilnehmer sprachen die Empfehlung aus, dass größere private und körperschaftliche Waldbesitzer, ebenso verfahren sollten. Beide Beiräte stimmten darin überein, dass der Schadensverhütung eine größere Bedeutung als einer anschließenden Schadensvergütung zukommt. Gleichwohl wurde vereinbart, ein Bewertungsverfahren zur Berechnung von Wildschäden im Wald zu erarbeiten. Getragen von dem Landesbauernverband e.V., der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg, dem Landesjagdverband e.V. und dem Agrarministerium wurde zu Jahresbeginn eine gemeinsame Erklärung zu Grundsätzlichen Fragen der Wildschadensreduzierung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erarbeitet. Die Intention dieser Übereinkunft liegt in der Intensivierung der vorbeugenden Wildschadensabwehr. Eine solche Gemeinsame Erklärung soll nunmehr auch zur vorbeugenden Wildschadensabwehr auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen erstellt werden. Dazu wird von der obersten Jagdbehörde ein Entwurf erarbeitet. (PM)