Backhaus – Minister unter Verdacht

Minister Till Backhaus vor Gericht. Der Abschuss einer hybridisierenden Wölfen im Jahr 2020 hat Folgen.

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© Pixabay/Rain Carnation

In Mecklenburg-Vorpommern geht die Debatte um die heilige Kuh, den Wolf, weiter. Nun soll auch gegen den Landwirtschaftsminister ermittelt werden.

Staatsanwaltschaft darf gegen Minister Backhaus ermitteln

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat die Immunität des Agrar- und Umweltministers Till Backhaus einstimmig aufgehoben. Damit kann die Staatsanwaltschaft nun weiter ermitteln.
Stein des Anstoßes ist, dass der SPD-Politiker im April 2020 den Abschuss eines Wolfes veranlasst hatte.
Der Vorwurf lautet auf einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Backhaus habe darauf hingewirkt, dass „ein wildlebendes, streng geschütztes Tier getötet“ werde. Allerdings richtet sich die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen auch gegen Ministeriumsmitarbeiter sowie Mitarbeiter des Landkreises Rostock.

Sachliche Begründung?

Backhaus hingegen teilte mit, dass die fragliche Wolfsfähe sich mehrfach einem Hofhund näherte und sich mit diesem auch gepaart haben soll.
Demzufolge habe eine Gefahr der Hybridisierung bestanden, welche ein Risiko für die Genetik des gesamten Wolfsvorkommens gewesen wäre. Aufgrund dessen wurde auf Antrag des Landwirtschaftsministerium vom Landkreis die Abschussgenehmigung ausgestellt. Seitens des Ministeriums wurde allerdings bereits die Information bestätigt, dass die Wolfsfähe nicht aufgenommen habe und nicht inne gehabt haben soll.

Backhaus klagt

Noch bevor der Landtag für die Aufhebung der Immunität gestimmt hatte, sprach sich auch der Rechtsausschuss des Landtags für die Aufhebung der Immunität des Ministers aus. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte im Februar geurteilt, der Abschuss des Wolfes sei illegal gewesen. Daraufhin reagierten auch Backhaus, sein Ministerium sowie der Landkreis Rostock, und legten beim Bundesverwaltungsgericht Berufung ein.
Unterdessen konstatiert die Staatsanwaltschaft in Rostock, dass eine mögliche Strafbarkeit des Wolfsabschusses nicht von der Entscheidung des Gerichts abhänge. Sie sei mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe belegt.

Die Gefahr einer Hybridisierung spielt für die Staatsanwaltschaft offenbar eine deutlich nachrangige Rolle. Und das, obwohl die Risiken für die Allgemeinheit bei fehlender Scheu der Wolfshybriden groß sind. Hinzu kommt, dass Wölfe, die sich wiederholt menschlichen Siedlungen nähern, in vielen Bundesländern als sogenannte Problemwölfe entnommen werden, um Konflikte zu vermeiden.