Alpenschweine – Verfahren gegen Jäger eingestellt

Alpenschweine – Das Verfahren gegen den Vorsitzenden der BJV Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen, Thomas Bär, wurde eingestellt.

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Die Alpenschweine befanden sich ohne Genehmigung auf einem Grundstück. Foto: Unsplash

Alpenschweine illegal gehalten

Die Staatsanwaltschaft München II hat nun das Verfahren gegen Thomas Bär eingestellt. Der Vorsitzende der Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen hatte drei Alpenschweine gestreckt. „Wir konnten nicht den Nachweis führen, dass Vorsatz vorliegt“, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Matthias Enzler. Strafrechtlich sei Bär kein Vorwurf zu machen. Das zuständige Landratsamt will ebenfalls nicht weiter in der Sache vorgehen. Thomas Bär reagierte erleichtert auf die Nachricht, teilte aber auch mit, dass ihn alles andere gewundert hätte.

Tochter des Schweinehalters macht Stimmung

Einzig Cornelia Wagner, die Tochter des Schweinehalters, will dass Bär den Jagdschein verliert. Tatsächlich waren die Alpenschweine ohne Genehmigung auf dem Grundstück gehalten worden. Dennoch sah das Landratsamt dem Schweinehalter gegenüber von einem Bußgeld ab und ließ es auf einer Verwarnung beruhen, wie der Merkur berichtet. Thomas Bär betreffend, teilte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen mit, dass man ebenfalls kein Bußgeld verhängen werde. Alles andere käme in Anbetracht des Sachverhalts einer Ungleichbehandlung gleich. So Sprecher Wolfgang Rotzsche gegenüber dem Merkur.

Alpenschweinhalterin echauffiert

Die Tochter des Besitzers der illegal gehaltenen Tiere echauffiert sich nach Angaben des Merkur darüber. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen will sie nicht akzeptieren. So zitiert sie der Merkur mit folgenden Worten: „Uns war klar, dass es so kommt.“ Sie vermutet „Seilschaften“, die zwischen Bär und der Kreisbehörde herrschen. Wagner nennt es „bestürzend, wenn das Landratsamt die Sache einfach unter den Tisch fallen lässt“.