Mecklenburg-Vorpommern: Alles für das Niederwild

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Das Rebhuhn (Perdix perdix) gehört zu den Verlierern unserer Agrarlandschaft. (Foto: Pixabay.com/ TheOtherKev)

Der Bestand an Rebhühnern ist in den letzten Jahrzehnten deutlich geschrumpft. Mit der Kartierung sollen gezielt Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern abgeleitet werden.

Im Rahmen einer Bundesweiten Aktion findet noch bis Ende März die Rebhuhn- Kartierung in Mecklenburg-Vorpommern statt. Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) erhofft sich dadurch einen besseren Überblick über den Bestand und möchte aus den Ergebnissen gezielt Schutzmaßnahmen für das Niederwild ableiten.

Erste Kartierung 1988

Die erste Kartierung des Rebhuhns fand 1988 statt, nachdem ein erster bedrohlicher Rückgang auffällig wurde. Dann passierte lange Zeit nichts. 2023 wurde dann erneut eine Monitoring-Maßnahme durchgeführt. Bei dieser von Jägern durchgeführten Erhebung auf 59 % des in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen Offenlandes wurde ein Gesamtbestand von ca. 1.400 Revierpaaren festgestellt. Ein Rückgang um 12% im Vergleich zu den Ergebnissen von 1988. Die Situation der nord- ostdeutschen Population des Rebhuhns ist also weiterhin kritisch.

Durchführung 2024

Noch bis Ende März findet im Rahmen der bundesweiten Aktion die Kartierung in Mecklenburg-Vorpommern statt.

Sie startet in der Regel bei Sonnenuntergang. Mit einem Tablet, Smartphone oder Zählbogen geht man festgelegte Routen ab. Etwa 230 Stück gibt es davon. Diese sind jeweils einen bis anderthalb Kilometer lang. Alle 150 bis 200 Meter macht man einen Stopp und spielt eine Klangattrappe ab. Hör man daraufhin nichts, kann man weiter gehen. Kommt jedoch eine Reaktion, wird dies notiert. Die Kartierung dauert bis ca. eine Stunde nach Sonnenuntergang.

Gemeinsam für das Niederwild

Unter den Feldvögeln ist das Rebhuhn ist einer der größten Verlierer. Aus Sicht des Agrarministeriums könnte die sogenannte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union eine «positive Wende» mit Blick auf den Bestand des Rebhuhns bringen. Diese sieht beispielsweise vor, dass vier Prozent der Ackerfläche verpflichtend als Brache genutzt werden müssen. Für Rebhühner sind Brachen ein Elementarer Bestandteil ihres Biotopes. Allerdings gestattet die EU- Kommission Ausnahmen: pflanzt der Landwirt auf vier Prozent seiner Ackerflächen stickstoffbindende Pflanzen wie Linsen oder Erbsen an, ist die Brache nicht mehr verpflichtend.