Kormorane dürfen in Zukunft in Thüringen nicht nur an Flüssen und Bächen geschossen werden. Jäger dürfen die Tiere nun auch an stehenden Gewässern, also Seen und Teichen, entnehmen. Diese Maßnahme soll die Fischbestände schützen.
Kormorane in Thüringen: Abschuss erleichtert
Die neuen Regelungen gehen aus der neuen Kormoran-Verordnung hervor, die laut Umweltministerium seit Samstag (28. März 2026) gilt. Der Abschuss an Teichen und Seen ist demnach dann erlaubt, wenn die Kormorane eine Gefahr für natürlich vorkommende Tierarten darstellen. Das berichtet der „MDR Thüringen“.
Umweltminister Tilo Kummer (BSW) äußerte sich zu der neuen Regelungen. Demnach haben Kormorane allein im Jahr 2025 für rund eine halbe Million Euro Karpfen oder Forellen aus Thüringer Gewässern gefressen. Der Abschuss sei entsprechend der hohen Schäden daher legitim.
Regelung zum Abschuss erweitert
Im Winter sorgen Kormorane immer wieder für Schäden an den Thüringer Fischbeständen. Daher konnten die heimischen Fischzüchter nun durchsetzen, dass sie mit der Schrotflinte von ihren Fischen fernhalten dürfen. Die Regelung galt, obwohl die Vögel naturschutzrechtlich als schutzwürdig gelten. Außerdem durfte an Flüssen und Bächen auf Kormorane geschossen werden. Nun ist ein solcher Abschuss auch an stehenden Gewässern möglich, die nicht der gewerblichen Fischzucht dienen, also etwa an Angelgewässern.
Umweltverbände kritisieren geplanten Kormoran-Abschuss
Die Umweltverbände BUND, Nabu und der Verein Thüringer Ornithologen haben sich im Voraus gegen den erweiterten Abschuss ausgesprochen. Der Kormoran sei eine besonders geschützte Vogelart, die nicht für die sinkenden Fischbestände verantwortlich seien. Vielmehr seien die ökologischen Gegebenheiten der Gewässer sowie Hobbyangler für die Entwicklung verantwortlich. Dennoch hat sich das Ministerium für den erleichterten Abschuss entschieden, um gegen die durch die Vogelart entstehenden Schäden vorzugehen.






