Jagdrecht-Reform: Das gilt ab dem 1. April für Jäger

Mit dem Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April treten in Hessen Änderungen am Jagdrecht in Kraft. Was ändert sich nun für Jäger in dem mitteldeutschen Bundesland?

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Zum 1. April wird das hessische Jagdrecht angepasst. Was ändert sich? © Unsplash/Wolfgang Hasselmann

Für Jägerinnen und Jäger in Hessen gelten mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April einige neue Regeln sowie Änderungen am Jagdrecht. Das hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat erklärt in einer Pressemitteilung, dass es das Jagdrecht modernisiert – „Praxisnah, rechtssicher und mit klarem Blick auf die tatsächlichen Anforderungen in Wald und Flur.“ Im Mittelpunkt der Novelle stehen neben praxisgerechten Jagdzeiten auch mehr Handlungsspielräume für unsere Jägerinnen und Jäger, der Schutz des Eigentums, sachgerechte Anpassungen bei der Fallenjagd sowie eine maßvolle Reform der Jägerprüfung.

Jagdrecht-Reform in Hessen: Änderungen der Jagdzeiten vieler Tierarten

Wichtiger Bestandteil der Änderungen am hessischen Jagdrecht stellen die Änderungen der Jagdzeiten statt. So passt das Ministerium zahlreiche Jagdzeiten an wildbiologische Erfordernisse an. Fuchs und Waschbär erhalten künftig eine ganzjährige Jagdzeit, unter Beachtung des Elterntierschutzes. Auch die Jagdzeiten für den Dachs unterliegen Erweiterungen.

Für weitere Tierarten wie Baummarder und Iltis orientiert sich Hessen an den bundesrechtlichen Regelungen. Zudem werden die Jagdzeiten für verschiedene Krähen und Gänsearten praxisgerecht angepasst. Höckerschwan und Waldschnepfe erhalten wieder eine Jagdzeit. Und auch für mehrere invasive Arten, wie beispielsweise Nutrias, ist eine ganzjährige Bejagung erlaubt.

Ingmar Jung erklärt die Entscheidungen mit der Anpassung an die Realität im Wald: „Jagdzeiten müssen sich an Bestandsentwicklung, wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischer Erfahrung orientieren, nicht an theoretischen Konzepten vom Schreibtisch. Wer im Revier Verantwortung übernimmt, handelt auf Grundlage von Daten, Monitoring und Fachwissen. Dafür schaffen wir klare und rechtssichere Rahmenbedingungen. So sichern wir gesunde Wildbestände und stärken die Akzeptanz einer verantwortungsvollen Jagd.“

Fallenjagd in Hessen soll moderner gehandhabt werden

Auch bei der Fallenjagd gibt es im neuen hessischen Jagdrecht Änderungen. So entfallen in Zukunft tägliche Vor-Ort-Kontrollen, wenn die entsprechenden Fallen mit einem betriebssicheren elektronischen Fangmeldesystem ausgestattet sind. Im Falle eines Fangs bleibt die unverzügliche Kontrolle weiterhin verpflichtend. So sollen technische Möglichkeiten sinnvoll für ein modernes und effektives Prädationsmanagement in Hessen genutzt werden. „Wir setzen auf moderne Technik, klare Standards und Verantwortungsbewusstsein im Revier“, betont Jung.

Entbürokratisierung und Anerkennung: Jagdrecht-Reform in Hessen

Neben weiteren Änderungen am hessischen Jagdrecht, betroffen ist unter anderem die Jägerprüfung, steht auch die Entbürokratisierung im Vordergrund. Die überarbeitete Förderrichtlinie für die Jägerschaft tritt in Kraft. Damit werden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags konsequent und verlässlich umgesetzt.

Mit der Neuregelung werden bürokratische Hürden auf das notwendige Maß reduziert und die rechtlich zulässigen Spielräume konsequent ausgeschöpft. Förderverfahren werden einfacher, transparenter und praxisnäher gestaltet. Das bedeutet: weniger Verwaltungsaufwand und mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben im Revier. Zugleich erweitern neue Fördertatbestände das Unterstützungsspektrum deutlich. Die hessische Jägerschaft erhält damit stärkere Rückendeckung für ihr Engagement in den Bereichen Arten- und Naturschutz, Hege sowie für ihre Verantwortung im ländlichen Raum. Mit der entbürokratisierten Förderrichtlinie werden Ehrenamt und Waidgerechtigkeit gleichermaßen gestärkt – und ein klares Zeichen für Vertrauen statt Formularflut gesetzt. Auch soll das Engagement der Jägerschaft insgesamt stärker anerkannt und unterstützt werden.

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