Für die Jägerinnen und Jäger in Brandenburg ändert sich einiges. Mit der Jagdrechtsänderung wird der Wolf mit ins Jagdgesetz aufgenommen, doch auch beim Schalenwild gibt es zahlreiche Neuerungen im Jagdrecht in Brandenburg. Der Landesjagdverband Brandenburg äußerte sich insgesamt positiv zu den geplanten Änderungen.
Jagdrecht in Brandenburg: Wolf bald bejagbar?
Neu ist vor allem, dass der Wolf ab sofort mit dem Jagdrecht unterliegt. Er bleibt dennoch ganzjährig geschont, für Wolfshybride gilt jedoch etwas anderes. Diese erhalten eine ganzjährige Jagdzeit. Zudem werden zahlreiche Sonderregelungen für den Wolf mit ins Jagdrecht aufgenommen. Die Erlegung von Wolf und Hybrid ist weiterhin nur nach der jeweils aktuellen Wolfsverordnung zulässig.
Mindestabschuss entfällt
Auch bezüglich anderer Themen gibt es Änderungen am Jagdrecht. In der bisherigen Durchführungsverordnung gilt für die Jagd in Brandenburg ein Mindestabschuss für Rot-, Dam- und Muffelwild in den Altersklassen 0 und 1. Dieser entfällt nun. Es gilt lediglich ein Mindestabschuss für Rot- und Damwild in der Altersklasse 0. Das Muffelwild entfällt komplett, da es ganzjährig geschont werden soll. Zudem sollen die Streckenmeldungen digitalisiert werden. Streckenlisten müssen künftig über das Onlineportal Jagdstatistik erstellt werden.
Nachtzieltechnik für fragwürdige Zwecke
Bislang sind Nachtzielgeräte und künstliche Lichtquellen bei der Jagd in Brandenburg nur für das Erlegen von Schwarzwild und invasive Arten zugelassen. Neu hinzu kommt nach Jagdrecht-Änderung jetzt, dass diese auch für die Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild zugelassen werden. Neben Schwarzwild, Waschbär und Fuchs soll künftig auch der Fuchs damit bejagt werden dürfen.
Fraglich bezüglich der Änderungen am Jagdrecht ist tatsächlich, ob nicht der ein oder andere durch den neuen Rechtsrahmen zu hochriskantem nächtlichem Nachsuchen mit Technikeinsatz ermutigt wird. Eine Praxis, die bei bestätigten Gespannen zurecht auf großes Unverständnis stößt. Wird durch das Nachgehen mit moderner Technik doch oftmals Wild aufgemüdet und eine spätere Nachsuche schwer bis unmöglich gemacht.
Geänderte Jagdzeiten in Brandenburg
Die Sommerschonzeit entfällt nach neuem Jagdrecht in Brandenburg ersatzlos. Neu bzw. geändert:
Rot- und Damwild
Schmalspießer und Schmaltiere: vom 16. April bis 15. Januar Hirsch, Alttier und Kalb: vom 1. August bis 15. Januar
Rehwild
Ricken und Kitze: vom 1. September bis 15. Januar.
Rehbock und Schmalreh: vom 16. April bis 15. Januar.
Baummarder: bekommt eine Jagdzeit 1. September bis 28. Februar; bisher ganzjährig geschont.
Wolfshybrid: ganzjährig jagdbar, wenn nach BbgWolfV zulässig.
Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster: künftig 1. September bis 31. Januar
statt bisher 1. Oktober bis 31. Dezember
Nilgans: künftig ganzjährig statt bisher 1. September bis 31. Januar
Graugans und Kanadagans: werden gemeinsam geregelt; Jagdzeit 1. August bis 31. Januar, mit Einschränkung zur Schadensabwehr in bestimmten Zeiträumen
Möwen: erhalten erstmals eine Jagdzeit 1. September bis 31. Januar.
Neu ganzjährig geschont sind Blässgans, Muffelwild und Wolf. Außerdem soll die Ringelgans nach Jagdrecht-Änderung ausdrücklich in die Liste der ganzjährig geschonten Arten aufgenommen werden.
Jagdrecht-Änderung: Weitere Befugnisse bei der Fangjagd
Mit dem neuen Jagdrecht sind sofort tötende Fanggeräte in befriedeten Bezirken zulässig, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich oder nicht möglich waren. Das gilt nur mit gültigem Jagdschein, Lehrgangsnachweis und Genehmigung der unteren Jagdbehörde.





