Leichte Beute: Damwild für Jagdtourismus ausgesetzt

fallow-deer-2118548_1280

Gatterwild für den Jagdtourismus auszusetzen widerspricht der Jagdethik. (Foto: Pixabay.com/ LubosHouska)

In Wittlich in Rheinland-Pfalz wurde vergangenen Winter für eine Drückjagd Gatterwild ausgesetzt. Im Fleisch der Tiere konnten die Veterinäre Beruhigungsmittel nachweisen.

Ein Waldbesitzer beobachtet am 15. Dezember einen fremden Geländewagen mit Anhänger in einem Waldstück, in dem am folgenden Tag eine Drückjagd stattfinden soll. Nachdem er den Spuren folgt, trifft er auf eine Gruppe Damwild. Diese Wildart kommt nicht natürlich in dem Gebiet vor. Am Tag drauf liegen einige der Tiere nach der Drückjagd auf der Strecke. Der Waldbesitzer verständigt daraufhin das Veterinäramt.

Auffällig zutrauliche Tiere

Der Waldbesitzer Reiner Miesen fütterte am Waldrand gerade seine Schafe, als er das fremde Auto bemerkt. Als der den Reifenspuren folgt, ist es bereits dunkel. Das Damwild, das er daraufhin im Wald auffindet, verhielt sich auffällig. Es zeigte sich ungewöhnlich zahm und versuchte nicht, dem Auto auszuweichen. Die Tiere ließen sich sogar streicheln. Vermutlich stammten sie aus einem Gatter und wurden für den Transport ruhig gestellt.

Damwild auf der Strecke

Am darauffolgenden Tag fand eine Drückjagd für eine niederländische Jagdgesellschaft in dem Waldgebiet statt – auf der Strecke lag Damwild. Daraufhin meldete Miesen den Vorfall beim zuständigen Veterinäramt, denn er hat den Verdacht, dass die Tiere zum Zwecke der Jagd ausgesetzt wurden. „Aufgrund der doch sehr konkreten Zeugenaussagen bestand der dringende Verdacht, dass es sich bei dem erlegten Damwild um Gatterwild handelt“, teilte eine Sprecherin der Kreisverwaltung dem SWR mit.

Beruhigungsmittel im Fleisch

Die Mitarbeiter des Veterinäramtes stellten daraufhin das auf der Drückjagd erlegte Damwild sicher und schickte Proben an das Landesuntersuchungsamt. Der Verdacht bestätigte sich: im Fleisch der Tiere konnte Beruhigungsmittel nachgewiesen werden. Daraufhin hat der Kreis Bernkastel-Wittlich den Jagdleiter bei der Staatsanwaltschaft Trier angezeigt. Da es sich bei Gatterwild um zahme Tiere handelt, greift nicht das Jagdrecht, sondern das Tierschutzrecht. Es kann eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.

LJV verurteilt den Vorfall

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz geht von einem Einzelfall aus. „Von solchen Praktiken distanzieren wir uns“, sagt Gundolf Bartmann, der Vizepräsident des LJV. Tiere aus einem Gehege in ein Jagdrevier zu transportieren, um sie dort zu schießen, widerspreche der Jagdethik. „Die Jagd muss fair sein. Das ist ein Grundsatz.“