Bundestag beschließt Ausgangssperre – auch für Jäger?

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Die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes beschlossene Ausgangssperre gilt (vorerst) nicht für Jäger. Foto: Claudio Schwarz/Unsplash

Der Bundestag hat am 21. April 2021 die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Demnach gilt in den Ländern ab eines Inzidenzwertes von 100 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr am Abend bis um 5 Uhr am Morgen. Gerade in den Sommermonaten zieht sich die Jagdausübung in die frühen Morgen- und die späten Abendstunden. Somit sind Jägerinnen und Jäger direkt von der Ausgangssperre betroffen. Am heutigen 22. April 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Veterinärmedizinischer Notfall macht Ausgangssperre für Jäger obsolet

Der Gesetzestext sieht Ausnahmen für „gewichtige und unabweisbare Zwecke“ zum Schutz des Eigentums und zur Abwendung von Gefahren vor. Die wirtschaftliche Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest fällt unter einen „veterinärmedizinischen Notfall“. Einer weiteren Ausnahme speziell für die Jagd bedarf es nicht. Die Ausgangssperre der Bundes-Notbremse trifft somit nicht auf die Jagdausübung zu. Die Jagd kann weiterhin zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest präventiv ausgeübt werden. Außerdem besteht bei der Einzeljagd kein Infektionsrisiko. Die Notbremse des Bundes gilt zunächst bis zum 30. Juni.