Österreich handelt – einzelne Wölfe werden entnommen

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Der Wolf ist in drei österreichischen Kantonen per Verordnung zum Abschuss freigegeben (Foto: Staffan Widstrand, Getty Images)

In den Kantonen Tirol, Kärnten und Salzburg dürfen Wolfe jetzt per Verordnung geschossen werden. In sechs Wildregionen ist der Abschuss in einem Zehn-Kilometer-Radius um den letzten Riss erlaubt. Bei jedem neuen Riss verschiebt sich der Radius hin zu den aktuellsten Rissen.

Österreich bekennt Flagge für Weidetierhalter. In drei Kantonen kann mittels Verordnung das streng geschützte Raubtier zum Abschuss freigegeben werden. Immer öfter kommt es zu Angriffen und Rissen durch einzelne Wölfe und teilweise ganze Rudel. Herdenschutz wird mit den bisher bekannten Mitteln – wie beispielsweise Zäunung – als nicht machbar eingestuft. Dies gibt den Weg für den Abschuss frei.

In Salzburg wurde eine Verordnung in Begutachtung geschickt, welche die Entnahme von zwei Wölfen gestattet. Die Salzburger Jagd-Landesrätin Marlene Svazek (FPÖ) fordert, das Gesetz anzupassen und wolfsfreie Zonen in den Almgebieten zu erlassen. Der erste Wolf wurde bereits erlegt.

Auch Tirol hat bereits sechs mal eine Abschussverordnung erlassen. Sämtliche Almen sind als nicht schützbar eingestuft und als Alpschutzgebiete ausgewiesen. Das Aufstellen von Zäunen wird auf hochalpinen, felsigen Almen ebenfalls als nicht machbar eingestuft. Mit der Verordnung dürfen Wölfe innerhalb eines Radius von zehn Kilometern von Almen, auf denen wiederholt – also mehr als einmal- Weidetiere getötet wurden, erlegt werden. Bisher ist dies jedoch noch keinem Jäger gelungen.

In Kärnten wurden bisher fünf Wölfe erlegt. Die Schützen bleiben aus Gründen der Sicherheit anonym.

Beschwerden werden ausgehebelt

Tierschutzorganisationen haben bereits angekündigt, rechtlich gegen die Abschüsse vorzugehen. Dies ist ihnen jedoch mit dem Instrument der Verordnung – im Gegensatz zum Bescheid – erschwert. Zwar können sie eine Stellungnahme abgeben, diese muss jedoch nicht berücksichtigt werden. Österreich muss jedoch erklären, ob für den Schutz der Herden alle Möglichkeiten ausgereizt wurden, um Wolfsrisse zu verhindern.

Die Diskussionen, den Wolf in das Jagdgesetz zu überführen, werden immer weiter angeheizt. Es bleibt zu hoffen, dass Deutschland es seinem Nachbar gleichtut, damit ein schnelles Eingreifen möglich ist und der der oft lange Rechtsweg vereinfacht wird.