Zum ersten Mal ist bei einem Rind in Hessen der Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Inzwischen gilt fast das gesamte Bundesland als Sperrzone. Das hat besonders für die Landwirtschaft schwerwiegende Folgen.
Blauzungenkrankheit in Hessen ausgebrochen: Fast gesamtes Bundesland Sperrzone
In Hessen ist die Blauzungenkrankheit auf dem Vormarsch. Bei einem Rind im Landkreis Bergstraße wurde der Serotyp 8 der Tierseuche (kurz BTV8) nachgewiesen. Das teilte das hessische Landwirtschaftsministerium am vergangenen Donnerstag (19. Februar 2026) mit. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Infektion bereits bestätigt. Den Montag zuvor wurde dieser Virustyp in einer Rinderhaltung in Rheinland-Pfalz, im Landkreis Mainz-Bingen, nachgewiesen.
Nach EU-Recht wird die Sperrzone nach dem Nachweis auf einen Radius von mindestens 150 Kilometer ausgeweitet. Das umfasst beinahe das gesamte Bundesland Hessen. Die sogenannte BTV8-Handelsrestriktionszone betrifft ausschließlich die Stadt Kassel, der Landkreis Kassel sowie der Werra-Meißner-Kreis nicht. Die Kreise Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg und Fulda liegen teilweise in der Sperrzone. Laut der „hessenschau“ seien alle weiteren Landkreise sowie kreisfreien Städte vollständig betroffen. Laut Ministerium ist der genaue Verlauf der Zonengrenzen auf den Internetseiten der jeweiligen Landkreise einsehbar.
Erster Ausbruch betrifft Hessen bereits im November
Zuletzt wurde die Sperrzone in Hessen im November 2025 ausgeweitet. Zu dieser Zeit wurde im benachbarten Saarland BTV8 nachgewiesen. Seitdem waren bereits Südhessen und das Rhein-Main-Gebiet betroffen. Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit hat Einschränkungen für Tierhalter zur Folge. Besonders der Handel ist betroffen. Tiere der betroffenen Arten, darunter zählen primär Rinder, Schafe und Ziegen, dürfen nach Angaben des Ministeriums nur unter strengen Auflagen aus der Sperrzone gebracht werden. Innerhalb der Zone selbst gibt es allerdings keine Beschränkungen.
Für die Landwirtschaft kann das wirtschaftliche Folgen haben: Verzögerungen beim Verkauf, zusätzliche Kosten durch tierärztliche Untersuchungen oder Impfungen sowie mögliche Einschränkungen im überregionalen Handel.
Blauzungenkrankheit: Impfungen empfohlen
Gegen einige Serotypen der Blauzungenkrankheit gibt es mittlerweile Impfungen. Das Landwirtschaftsministerium empfiehlt deshalb dringend die Impfung gegen die Serotypen 3, 4 und 8. Denn Impfungen gegen nur einen Typen schützen nicht zwangsläufig gegen die Ansteckung mit anderen Varianten. Besonders im Sommer könnte sich die Blauzungenkrankheit wieder vermehrt ausbreiten. Kleine Steckmücken übertragen die Krankheit, die Wiederkäuer betrifft und hohes Fieber, Apathie und Schwellungen und Rötungen im Mundbereich auslöst. Darüber hinaus fressen die Tiere häufig nicht mehr. Häufig führt die Infektion zum Tod. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.






