Wolf ins Bundesjagdgesetz: DJV äußert sich zu Entwurf

anadlsy-qTw61SUWyeQ-unsplash

Der Wolf soll ins Bundesjagdgesetz. Der DJV äußert sich nun zum Vorschlag der Regierung. © Unsplash/Анатолий Чесноков

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich zum Referentenentwurf zur Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz geäußert. Der Verband steht dem Entwurf grundsätzlich positiv gegenüber. Dennoch sieht er dringenden Nachbesserungsbedarf. Der DJV bringt mit eigenem Vorschlag Wildbiologie, Arten- und Nutztierschutz in Einklang.

DJV begrüßt Aufnahme von Wolf ins Bundesjagdgesetz

„Die organisierte deutsche Jägerschaft begrüßt, dass es jetzt eine Einigung in der Bundesregierung gibt, wonach es in der heutigen Kulturlandschaft der Regulierung eines großen Beutegreifers bedarf.“, erklärt der Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), Helmut Dammann-Tamke. „Die Akzeptanz der Menschen im ländlichen Raum für den Wolf ist in den Hauptverbreitungsgebieten dramatisch gesunken. Deshalb ist dieser politische Schritt überfällig.“
Aus wildbiologischer Sicht ist es laut DJV wichtig, die Jagdzeiten an die Sozialstrukturen der Wölfe anzupassen. Die im Referentenentwurf vorgesehene Jagdzeit von September bis Februar birgt die Gefahr, dass die Sozialstruktur in Wolfsrudeln beeinträchtigt wird. Der Verband fordert deshalb eine Jagdzeit für Jungwölfe von Juni bis Oktober.

Verband fordert Änderung geplanter Jagdzeiten

„Nur in diesem Zeitraum ist eine sichere Unterscheidung zwischen Jung- und Altwölfen möglich. Das ist die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Bestandsregulierung bei gleichzeitiger Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes“, erklärt der DJV. Wissenschaftliche Studien zeigten zudem, dass zerstörte Rudelstrukturen Weidetierrisse begünstigen können. Das müsse durch eine artgerechte Bejagung vermieden werden.

Wolf ins Bundesjagsgesetz: Problematische Tiere müssen ganzjährig bejagt werden

Unabhängig vom Erhaltungszustand müsse es eine zweite Säule der Bejagung von Wölfen geben. Die Entnahme schadensstiftender Individuen oder Rudel muss entsprechend ganzjährig sowie ohne behördliche Anordnung möglich sein. Die Erlegung dieser schadensstiftenden Wölfe muss rechtssicher sowie unbürokratisch möglich sein.

Zudem sei es wichtig, künftige Regelungen zum Wolf in die bestehenden, etwa zu den sachlichen Verboten, einzupassen und vollständig und europarechtskonform im Jagdrecht zu verankern.