Jagdrecht in Bayern: Eckpunkte zur Gesetzesänderung festgelegt

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Das Jagdrecht in Bayern soll reformiert werden. Einig war sich die Koalition diesbezüglich nicht. © Unsplash/Juliane Liebermann

Das bayerische Jagdrecht löste Diskussionen in der Koalition des Freistaats aus. Besonders Reformen, die Rehwild und den Wolf betreffen, sorgten für Streit. Jetzt soll es eine Lösung geben.

Jagdrecht in Bayern: Kompromisse nach langen Diskussionen

Der Wolf kommt ins bayerische Jagdrecht. Das haben CSU und Freie Wähler in Bezug auf die Reform des Jagdrechts durchsetzen können. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat im Voraus nach fortwährendem Streit zwischen Wirtschafts- und Forstministerium zu Gesprächen aufgerufen.

Wolf und Goldschakal kommen ins Jagdrecht

Laut Aiwanger und Forstministerin Michaela Kaniber (CSU) sei die Tatsache, dass der Wolf – und auch der Goldschakal – nun ins bayrische Jagdrecht kommen, auch ein Signal an Berlin. Denn der Beutegreifer gewinnt in Deutschland zunehmend an Relevanz und Präsenz. Daher seien Änderungen zum Schutzstatus dieser Tiere im Bundesnaturschutzgesetz nötig. In der Praxis heißt das: Der Wolf soll, um Weidetiere schützen zu können, in Zukunft leichter bejagbar sein.

Zusätzlich gibt es Änderungen zum behördlichen Abschussplan. Genauer geht es um die Entscheidung, wie viel Rehwild zum Schutz der Wälder entnommen werden muss. Hier sollen Jäger mehr Eigenverantwortung erhalten, es soll weniger Eingriffe durch die Behörde geben. Der Kompromiss: Die Abschussplanung bleibt als Grundlage dennoch bestehen.

Aiwanger äußert sich zu geplanten Änderungen

Laut Aiwanger sei das Ziel ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis in Bayern. Sollte in einem Revier per Eigeninitiative zu viel oder wenig Wild entnommen werden, soll die Behörde auch in Zukunft eingreifen. Dadurch soll die Jagd so weniger bürokratisch werden. Denn Hegegemeinschaften könnten künftig in manchen Fällen auf eine behördliche Abschussplanung verzichten. Dann müssen die jeweiligen Wälder jährlich begangen und auf Verbiss überprüft werden. Gebiete, die wiederholt ungünstigen Wildverbiss aufweisen, könnten dann verpflichtet werden, einen Abschussnachweis für Wild zu erbringen. Aiwanger betont: Die Jagd sei ein emotionales Thema, bei dem nie jeder hundertprozentig zufrieden sein werde.

Jagdzeiten von Rehwild ändern sich

Auch die Jagdzeiten auf Rehwild ändern sich: Schmalrehe sind in Zukunft vom 16. April bis 15. Januar bejagbar. Rehböcke vom 16. April bis 15. Oktober, und Kitze und Geißen vom 1. September bis 15. Januar.

Jagdverband steht Entscheidung positiv gegenüber

Der Bayerische Jagdverband (BJV) begrüßt die Entscheidungen. BJV-Präsident Ernst Weidenbusch äußerte sich dankbar gegenüber der dpa: „Persönlich bin ich sehr dankbar, dass Ministerpräsident Markus Söder die Dinge in die Hand genommen und den Streit zwischen zwei Ministerien beendet hat, dass er dazu den Vorschlag des Jagdministers übernommen und der Forstministerin gesichtswahrend kosmetische Korrekturen zugestanden hat.“ Und auch der Bayerische Bauernverband (BBV) unterstützt die Entscheidungen der bayerischen Regierung.

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