Freispruch für Jäger aus Sittensen

Der Rentner aus Sittensen, welcher im Dezember einen Einbrecher mit seiner Kurzwaffe erschoss, muss keine weiteren Konsequenzen fürchten. Der alte Jäger habe sich bedroht gefühlt, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung.

5013850217_4ebeca0893_b.jpg

Der Rentner Ernst B. aus Sittensen muss wegen der tödlichen Schüsse auf einen flüchtenden Räuber keine Konsequenzen fürchten. Die Staatsanwaltschaft in Stade hat die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Totschlag eingestellt. Er habe sein Eigentum verteidigt.

Obwohl der Jäger den jüngsten der Einbrecher, Labinot S., zweimal in den Rücken traf, sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Notwehr als gegeben an. Dieser Einbrecher war es auch, der seine Geldbörse mitgenommen hatte, in der sich etwa 2000 Euro befanden.

Der als wohlhabend geltende Rentner Ernst B. lebte allein in dem Anwesen und ging an Krücken – ein scheinbar leichtes Opfer. Alle verbliebenen Einbrecher müssen nun für mehrere Jahre ins Gefängnis, die Anstifterin erhielt hingegen eine Bewährungsstrafe. Sie hatte während ihres Verhältnisses mit dem Rentner Fotos in dem Haus gemacht und Kontoauszüge durchgestöbert. Der Einbruch geschah auf ihre Anregung hin. (ar)