Der Wolf soll ins Jagdrecht! Mehrere Bundesländer machen nun Druck auf den Bund, damit das Raubtier ins Jagdrecht überführt wird.
Causa Wolf: Mehrere Bundesländer machen Druck beim Bund
Bayern, Hessen, Sachsen und Berlin haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an den Bund gewandt. Thema, wie so häufig in letzter Zeit: Der Wolf. Die Länder fordern den Bund dazu auf, der EU endlich einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland zu melden. Erst dann wäre eine „effektive Bestandsregulierung“ inklusive der Entnahme einzelner Wölfe möglich.
Grund für das Schreiben: In Deutschland leben offiziell etwa 1600 Wölfe in über 100 fortpflanzungsfähigen Paaren oder Rudeln. In den letzten Jahrzehnten ist der Bestand rapide gestiegen. In den letzten Jahren kommt es damit immer häufiger zu Problemen mit dem Raubtier. Denn der Wolf greift nicht nur immer häufiger Nutztiere an, er dringt auch immer weiter in bewohnte Gebiete vor und sorgt dort für große Sorgen für Anwohner.
Hessen, Berlin, Bayern und Sachsen: Der Wolf muss ins Jagdrecht!
Die Politik erkennt diese Probleme – und fordert Handeln. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (54, Freie Wähler) fordert die Möglichkeit für regionales Bestandsmanagement. Dazu gehöre, wenn nötig, auch die Entnahme einzelner Tiere. Und auch Hessens Umweltminister Ingmar Jung (47, CDU) fordert Berichten zufolge klare Kante in Sachen Wolf. Es sei demnach „höchste Zeit, die Realität anzuerkennen“. Er fordert: „Raus aus der Grauzone, rein ins Jagdrecht!“
Sachsens Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (54, CDU) verweist derweil auf das neue Rudel, welches in Leipzig nachgewiesen wurde. Um aktives Wolfsmanagement zu ermöglichen, braucht es allerdings die Meldung aus Berlin, dass der günstige Erhaltungszustand erreicht sei. Erst dann könne die EU-Bestandsmanagement zulassen.
Was sind die Hintergründe vom günstigen Erhaltungszustand?
Hintergrund ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU, nach dieser müssen Tierarten mit einem günstigen Erhaltungszustand nicht mehr als streng geschützt gelten. In der Berner Konvention ist der Schutzstatus des Wolfs bereits im März diesen Jahres abgesenkt worden. Der Wolf gilt seitdem nur noch als „geschützt“ und nicht mehr als „streng geschützt“. Diese Entscheidung hat die EU-Kommission auch in das EU-Recht übernommen. Somit liegt es nun an der Regierung, das EU-Recht in nationales Recht umzusetzen.