Ein Wolf hat in der Region um den Landkreis Hemstedt zuletzt immer wieder Weidetiere gerissen. Die Behörden vor Ort reagieren: Das Tier soll nun entnommen werden.
Wolf soll nach mehreren Rissen entnommen werden
In einem festgelegten Gebiet im Kreis Helmstedt in Niedersachsen dürfen ausgewählte Jäger nun einen Wolf entnehmen. Dort haben Behörden Angaben zufolge mehrere Risse von Weidetieren verzeichnet. Der Übeltäter: Ein bestimmter Wolf. Bis Ende diesen Jahres kann das Raubtier, welches unter der Kennung GW3559 bekannt ist, laut Angaben des Landkreises innerhalb der Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke entnommen werden. Das berichtet die Goslarsche. Die Tötung des Tieres unterliegt allerdings strengen Bedingungen – und das könnte, wie auch in der Vergangenheit, zu Problemen führen.
Vorgaben für Abschuss sind streng
Demnach darf die Entnahme nur in einem Abstand von fünf Kilometern um einen der Risse stattfinden. Ferner dürfen die autorisierten Personen den Wolf nur innerhalb eines Monats nach Vorliegen eines genetischen Nachweises entnehmen. Dabei dürfen nicht alle Jägerinnen und Jäger aktiv werden. Nur wenige berechtigte Personen, die vorher den Auftrag erhalten haben, sind dazu berechtigt, das Tier unter Einhaltung der Vorgaben zu entnehmen.
Wolf in Deutschland: Bald aktives Wolfsmanagement
„Wir haben uns die Entscheidung für eine solche Allgemeinverfügung nicht leicht gemacht und lange pro und contra abgewogen“, erklärt Landrat Gerhard Radeck gegenüber der Presse. Dennoch sei klar: Wie auch viele Wolfsexperten sei man der Meinung, dass Grenzen für den Wolf relevant seien. Nur so könne man eine funktionierende Koexistenz zwischen Mensch und Wolf ermöglichen.
Die Ausnahmegenehmigung gelte auf Grundlage des niedersächsischen Jagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes. Unklar ist allerdings, wie zum Zeitpunkt des Abschusses mit Sicherheit feststehen soll, ob es sich bei dem entnommenen Tier tatsächlich um das Individuum mit der Kennung GW3559 handelt. Anhand optischer Indizien könnte man die Tiere zwar unter Umständen erkennen – Sicherheit kann allerdings nur ein genetischer Nachweis bieten, der realistischerweise erst im Nachhinein verfügbar ist.