Wolf im Jagdrecht: Bundesrat beschließt neue Regeln

Der Bundesrat hat Änderungen am Bundesjagdgesetz beschlossen. Damit rückt die Bejagung des Wolfs näher.

Wolf im Jagdrecht

Wenn Wölfe bestehende Schutzmaßnahmen überwinden und Nutztiere reißen, können künftig gezielte Entnahmen erfolgen. © Unsplash/Josh Felise

Der Wolf wird künftig ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist die Novelle nun beschlossen. Damit sollen klare Regeln für den Umgang mit dem wachsenden Wolfsbestand geschaffen und Konflikte insbesondere mit der Weidetierhaltung entschärft werden.

In seiner Sitzung am Freitag, 27. März 2026,  hat der Bundesrat das „Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ verabschiedet. Damit ist der politische Prozess auf Bundesebene abgeschlossen.

Wolf in Deutschland: Population steigt deutlich

Die Regelung gibt den zuständigen Behörden künftig einen klareren Rahmen für das Wolfsmanagement vor. Gleichzeitig bleibt der Schutzstatus der Art bestehen – ein vollständiger Wechsel vom Artenschutz hin zur regulären Bejagung ist damit nicht verbunden.

Seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland hat sich die Population deutlich entwickelt. Aktuell leben hierzulande rund 219 Rudel, 43 Paare und 14 Einzeltiere. Schwerpunkte liegen vor allem in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Mit der Ausbreitung steigen jedoch auch die Konflikte. Besonders Weidetierhalter sind betroffen, zugleich wächst in Teilen der Bevölkerung die Skepsis gegenüber dem Wolf.

Bundesrat schafft neuen Rechtsrahmen

Mit dem Beschluss werden die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit dem Wolf neu geregelt. Ziel soll es sein, Artenschutz, Weidetierschutz und öffentliche Sicherheit besser miteinander zu vereinbaren.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sprach von „klaren, praxistauglichen Regeln“ und mehr Rechtssicherheit. Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte zugleich, dass es nicht um eine Verdrängung des Wolfs gehe, sondern um ein funktionierendes Zusammenleben.

DJV: „Signal für verantwortungsvolle Wildtierpolitik“

Der Deutsche Jagdverband bewertet die Entscheidung als wichtigen Meilenstein. Nach Angaben des Verbandes seien wissensbasierte Vorschläge der Jägerschaft in das Gesetz eingeflossen.

„Wir sind der Politik sehr dankbar für diese Entscheidung. Sie ist ein Signal für verantwortungsvolle Wildtierpolitik und funktionierende Weidetierhaltung in Deutschland“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Für Jägerinnen und Jäger bedeute dies mehr Verantwortung, gleichzeitig verfügten sie über die nötige Erfahrung im Management von Wildtieren.

Neue Regeln für den Umgang mit dem Wolf

Kern der Änderungen ist ein differenzierter Ansatz im Wolfsmanagement:

  • Bei günstigem Erhaltungszustand können die Länder revierübergreifende Managementpläne erstellen. In diesem Rahmen ist eine Bejagung zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober vorgesehen.
  • Bei ungünstigem Erhaltungszustand bleibt die Entnahme auf Einzelfälle beschränkt, etwa zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
  • Nach aktuellen Einschätzungen gilt der günstige Erhaltungszustand in weiten Teilen Deutschlands als erreicht – mit Ausnahmen in einzelnen alpinen Regionen.

Neu ist zudem ein Fütterungsverbot, um eine Gewöhnung der Tiere an den Menschen zu verhindern. Auch sogenannte Hybriden – also Kreuzungen zwischen Wolf und Hund – sollen künftig zum Schutz der Population entnommen werden. Für schwer schützbare Weidegebiete, etwa Almen oder Deiche, sind Sonderregelungen vorgesehen.

Künftig sind gezielte Entnahmen auch dort möglich, wo Wölfe bestehende Schutzmaßnahmen überwinden und Nutztiere wie Schafe, Rinder oder Pferde reißen.

Umsetzung liegt bei den Bundesländern

Für Jägerinnen und Jäger ist nun entscheidend, wie schnell die neuen Vorgaben in den Bundesländern umgesetzt werden. Erst mit der Überführung in Landesrecht kann das Wolfsmanagement in der Praxis greifen.

Ein Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, auf eine möglichst einheitliche und zügige Umsetzung hinzuwirken. Wie schnell dies gelingt, ist derzeit noch offen.

Herdenschutz bleibt zentral

Trotz der Aufnahme ins Jagdrecht bleibt der präventive Herdenschutz ein zentraler Bestandteil der Strategie. Maßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde werden weiterhin gefördert.

Der Schutzstatus des Wolfs nach EU-Recht bleibt bestehen. Der Handel mit Wolfstrophäen sowie deren Zurschaustellung sind weiterhin verboten.

Auch aus Sicht des DJV bleibt der Wolf ein schützenswertes Wildtier. Gleichzeitig sei es notwendig, die Bestände künftig aktiv zu managen. Nach rund zwei Jahrzehnten Wolfsrückkehr in Deutschland beginnt damit eine neue Phase im Umgang mit der Art – mit mehr Verantwortung für Politik, Behörden und Jägerschaft gleichermaßen.

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