Wolf in Schermbeck: Gutachten sagt Wölfin „Gloria“ darf leben

Heiner Scholing Wolf Wolfsriss pixabay

Wolfrudel in Schermbeck bereiten Schäfern immer weiter Ärger aber eine Entnahme wäre immer noch unverhältnismäßig. (Symbolbild) Foto: pixabay/Heiner Scholing

Nach einer Häufung von Rissen an Nutztieren in dem Bereich Schermbeck stand besonders ein Wolf namens Gloria im Hauptverdacht (wir berichteten). Ein Gutachten hat nun neue Erkenntnisse in die Situation gebracht. Die vier getöteten Ponys sollen zweifellos von Wölfen gerissen worden sein. Jedoch war der Problemwolf Gloria nicht involviert.

Andere Wölfe aus Schermbeck verantwortlich

Die Analyse und Auswertung von Genetikproben hat ergeben, dass „für die Übergriffe am 20. Und 21. Oktober erstmals der männliche Wolf GW1587m als Verursacher nachgewiesen“ werden konnte. Da „für die Riss-Vorfälle am 11. Und 22. Oktober konnte kein bestimmtes Wolfsindividuum nachgewiesen werden“, ist Glorias Unschuld an diesen Vorfällen bewiesen. Damit ist das Problem mit dem Wolf in NRW aber noch nicht erledigt.

Entnahme möglich, aber…

Gemäß des Gutachtens deutet die Häufung an Vorfällen darauf hin, dass die Wölfe aus Schermbeck Nutztiere wie Schafe als erreichbare Nahrungsquelle erkennen. Allerdings lasse dies nicht den Schluss zu, dass Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden und dann wirtschaftliche Schäden verursachen. So wird davon ausgegangen, dass die Wölfe immer den relativ leichten Weg suchen, um an Nahrung zu kommen.

Eine Entnahme von einem Wolf wäre nur dann möglich, wenn ernster wirtschaftlicher Schaden im  Einzelfall im Sinne des Naturschutzgesetzes (§45) vorliegt oder nicht landwirtschaftlich gehaltene Weidetiere gerissen werden, die von „zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen“ geschützt waren.

Keine Entnahme für Wolf in Schermbeck

Nach dem Gutachten hat das Umweltministerium NRW die Entnahme von Wölfen klar abgelehnt. „Es kann davon ausgegangen werden, dass zumutbare Alternativen zur Tötung der Wölfin bzw. des Rudels vorhanden sind“, erklärt die Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). Es sei daher also „weiterhin nicht rechtssicher“ Wölfe aus dem Wolfsgebiet Schermbeck zu entnehmen. Dementsprechend sei die Entnahme noch nicht notwendig, da „zumutbare Alternativen“ noch nicht ausgeschöpft wurden.

Daher möchte das Land in Zukunft Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune weiterhin fördern und auf Zäune für Pferde ausweiten. Außerdem möchte die Landesregierung Halter von Kleinpferden künftig finanziell unterstützen.

Quelle: nrz.deksta.de, schermbeck-online.de