Ein wildernder Hund hat in Bühl-Neusatz in Baden-Württemberg offenbar ein Reh gerissen. Der zuständige Jagdpächter hatte zunächst einen Wolfsangriff vermutet. Doch die Verletzungen des Tieres zeichnen ein anderes Bild: Vermutlich hat ein freilaufender Hund das Reh angegriffen. Jetzt ermittelt die Polizei wegen Wilderei
Wilderei in Baden-Württemberg: Hund tötet trächtiges Reh qualvoll
„Die trächtige Rehgeiß lag schwer verwundet im Gras. Die Bauchdecke war aufgerissen.“, erklärt Fritz Wunsch – der Waidmann, der das Gebiet als Jagdpächter betreut. Ein Zeuge hatte das gerissene Reh laut Angaben der Polizei im Bereich Fischerberg gefunden. Das Tier war noch nicht verendet und lag mit schwersten Verletzungen im Gras. Laut Zeugenaussagen schrie das Tier unter extremen Schmerzen. Der Zeuge informierte daraufhin Fritz Wunsch. Der zuständige Jagdpächter machte sich sofort mit seinem Jagdhund auf den Weg ins Revier und begann mit der Nachsuche. Er fand das schwer verletzte Reh, welches sich noch ins hohe Gras schleppen konnte, bewegungsunfähig vor. Wunsch erlöste das Tier mit einem Schuss aus seiner Waffe von seinen Leiden. Wurde das Reh Opfer von Wilderei?
Polizei involviert: Hundebesitzer bislang unbekannt
Der Jagdpächter ging zunächst davon aus, dass ein Wolf die trächtige Rehgeiß attackiert haben könnte. Um diesem Verdacht nachzugehen, schaute der Jagdpächter sich das Wildtier genauer an. Der Fachmann war sich schnell sicher: Das Reh wurde nicht von einem Wolf getötet. Es wurde Opfer eines freilaufenden, wildernden Hundes. Aufgrund dieser Informationen rief der Jagdpächter beim Polizeirevier Bühl an, um den Vorfall zu melden. Denn in diesem Fall steht auch im Raum, dass mit der Wilderei eine Straftat begangen wurde. Hinweise auf mögliche Verantwortliche gibt es zu diesem Zeitpunkt noch nicht, wie die Polizei nur wenige Stunden später berichtete.
Brut- und Setzzeit: Wilderei durch Hunde ist eine Straftat!
Für Fritz Wunsch ist es nicht nachvollziehbar, dass Hunde immer wieder ohne Leine in der derzeit bestehenden Brut- und Setzzeit unterwegs sind. Trächtige Rehe oder Geiße, die gerade ihren Nachwuchs zur Welt gebracht haben, seien für wildernde Hunde zudem leichtere Beute. Dabei sind meist auch die Kitze der Tiere dem Tode geweiht.
Der Waldhägenich in Baden-Württemberg ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet, welches als beliebtes Erholungsgebiet gilt. Auch Hundebesitzer genießen immer wieder die Landschaft an den Toren von Bühl. Die Polizei weist darauf hin, dass im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 15. Juli, also während der Brut- und Setzzeit, absolute landesweite Leinenpflicht. Wer dies nicht beachtet, könnte sich der Wilderei schuldig machen. Denn wenn ein Hund Wildtiere hetzt oder sogar reißt, kann dessen Halter nach Paragraf 219 des Strafgesetzbuchs mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belangt werden.