Wilderei auf offener Straße: Mann nimmt Reh in Öffentlichkeit aus

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Ein harter Fall der Wilderei: Ein Mann nahm ein Reh in aller Öffentlichkeit aus. © Unsplash/Bob Brewer

In Hessisch Lichtenau kam es zu einem besonders makabren Fall der Wilderei. Zeugen meldeten der Polizei, dass ein Mann in aller Öffentlichkeit ein totes Reh erst auf den Schultern trug und dann anfing auszunehmen. Was ist über den Fall bekannt?

Mann nimmt Reh bei Getränkemarkt aus

Berichten zufolge haben Zeugen einen Mann in Hessisch Lichtenau, einer Kleinstadt im Werra-Meißner Kreis, dabei beobachtet, wie dieser ein totes Reh mit sich auf den Schultern trug. An einem Getränkemarkt soll er dann damit begonnen haben, das Reh mit einem Messer zu zerteilen. Als die Beamten vor Ort eintrafen, fanden sie den Mann tatsächlich an einer Tram-Haltestelle. Dort nahm er das Tier mit besagtem Messer aus. Gegen den 26 Jahre alten Mann haben die Beamten nun ein Verfahren wegen Wilderei eingeleitet. Auch der Kadaver des Rehs sowie das Messer haben die Polizisten sichergestellt.

Was ist Wilderei?

Wilderei, genauer Jagdwilderei, ist zusammengefasst das unberechtigte Jagen oder Fangen von Wildtieren, das heißt, das Jagen ohne die dafür notwendige Erlaubnis oder unter Verletzung fremder Jagdrechte. Darüber hinaus gilt auch das Entwenden von Wild oder einzelner Teile sowie der unbefugte Umgang mit Wild als Wilderei. Jagdwilderei ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (§ 292 StGB) und kann mit Geld- oder – in besonders schweren Fällen wie gewerblicher Wilderei – mit Freiheitsstrafen geahndet werden.

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