Waffen liegen offen herum: Jäger klagt gegen Beschlagnahmung

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Mehrere ungesicherte Waffen fanden die Beamten bei einem Jäger in Bayern. © Unsplash/Tom Def (Symbolbild)

Ein Jäger aus Bayern verstieß in mehreren Fällen gegen seine Pflicht, seine Waffen ordnungsgemäß aufzubewahren. Die Waffenbehörde sah sich nach einer Kontrolle gezwungen, die Waffen des Mannes einzuziehen. Genau dagegen klagt der Waidmann nun allerdings.

Waffen auf Schreibtisch und in der Hosentasche: Polizei reagiert

Im Landkreis Schwandorf in Bayern endete eine Kontrolle der Waffenbehörde für einen Jäger in der vergangenen Woche unangenehm. Als die Beamten den Mann und seinen Wohnort untersuchten, entdeckten sie mehrere Waffen, die nicht regelkonform verstaut waren. So lag unter anderem eine Flinte offen auf dem Schreibtisch des Mannes. Auch soll der Mann einen Revolver in seiner Hosentasche getragen haben, wie eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der Mittelbayrischen Zeitung erklärt. Auch weitere Kurzwaffen sollen die Beamten der Behörde offen liegend gefunden haben.

Für die Waffenbehörde war der Fall eindeutig: Der Mann hat seine Ausrüstung offensichtlich nicht ordnungsgemäß aufbewahrt – eine Verpflichtung, der alle Waffenhalter in Deutschland stets nachkommen müssen. Die Konsequenzen wiegen schwer: Der Waidmann verlor neben seinem Jagdschein auch seine Waffen sowie die Erlaubnis, welche zu besitzen.

Mann klagt gegen Verlust von Gewehren und Jagdschein

Nach der Waffenkontrolle wollte der Jäger die Konsequenzen allerdings nicht hinnehmen. Er ging gegen die Verwaltungsmaßnahme mit einer Klage vor. Nach kurzer Zeit zog der Mann diese allerdings wieder zurück. Vermutlich waren die Chancen, dass der Mann durch die Klage seinen Jagdschein und seine Waffen wiedererhält, schlichtweg zu gering.

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