Tierquälerei? Mann hinter Jäger an Gnadenschuss auf verletztes Reh

hans-veth-Aoi_NK8jm0c-unsplash

Ein Mann verhinderte den Gnadenschuss auf ein Reh. Zählt das als Tierquälerei? © Unsplash/Hans Veth

Wenn Tiere bei Verkehrsunfällen schwer verletzt, aber nicht getötet werden, muss oft ein Jäger per Gnadenschuss das Leid beenden. Genau das wollte ein Mann bei einem Reh allerdings verhindern. Dieser sah sich deswegen mit einer Anzeige wegen Tierquälerei konfrontiert. Das Gericht hob die Strafe allerdings wieder auf.

Reh bei Verkehrsunfall schwer verletzt: Begeht Passant Tierquälerei?

Vermutlich war die Aktion ein gut gemeinter Versuch, das Reh vor dem Tod zu bewahren: Ein Mann aus dem Bezirk Melk in Österreich stellte sich „schützend“ zwischen das schwer verletzte Tier und den Jäger, der zur Unfallstelle gerufen wurde, um das Reh von seinem Leid zu erlösen.

Der Mann war eigenen Aussagen zufolge überzeugt davon, dass das Reh durch Behandlung von einem Tierarzt gerettet werden könnte. Auch die Kosten wolle er dafür selbst tragen. Ganze 30 Minuten verhinderte er durch seine Präsenz den Gnadenschuss, schließlich konnte der Waidmann das Tier erlösen. Wie eine spätere Untersuchung feststellte, war dies eine unabdingbare Entscheidung: Das Tier erlitt mehrere Knochenbrüche und wäre auch mit Behandlungen nicht überlebensfähig gewesen.

Verzögerter Gnadenschuss: Fall landet vor Gericht

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bewertete den Fall und wertete das Verhalten des Passanten als Tierquälerei. Denn die Verzögerung des Gnadenschusses hat das Reh länger leiden lassen. Deshalb hat die Behörde eine Verwaltungsstrafe gegen den Mann ausgesprochen. Dagegen wehrte sich dieser jedoch, er legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein.

Keine Tierquälerei

Das Verwaltungsgericht gab dem Mann Recht. Grund dafür ist die Beschreibung von Tierquälerei im Tierschutzgesetz. Das Unterlassen einer Hilfeleistung sei lediglich für Personen mit Garantenstellung, also einer Pflichtstellung dem Tier gegenüber, oder für Tierhalter strafbar.

Die Behörde legte Amtsrevision gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof ein. Auch dieser bestätigte allerdings die Entscheidung des Gerichts. Grund dafür: Tierquälerei gelte als sogenanntes Erfolgsdelikt. Der Mann habe allerdings nicht aktiv gehandelt, um das Leiden des Rehs initial zu verursachen. Das Tier sei durch den Unfall schwer verletzt gewesen, nicht durch das Zutun des Passanten. Die Strafe wegen Unterlassung fiele aufgrund der fehlenden Garantenstellung weg. Für das Reh bedeutete die Situationen dennoch ein längeres Leiden, welches der Jäger hätte früher beenden können.

Auch interessant