Ein Frau aus Hasselroth (Hessen) wurde wegen quälerischer Misshandlung von mehreren Wildtieren zu einer Geldstraße in Höhe von 5400 Euro verurteilt. Sie soll ihre Hunde in zwei Fällen Wildtiere gehetzt und verletzt haben lassen. Zu Beginn gab es einen schriftlichen Strafbefehl wegen Jagdwilderei, gegen diesen legte die 60-Jährige allerdings Einspruch ein. Stattdessen stand sie dann wegen Tierquälerei vor Gericht.
Tierquälerei bei Spaziergang: Hunde greifen Rehkitz an
Demnach warf die Staatsanwaltschaft Hanau der 60-jährigen Frau vor, ihre Hunde in zwei Fällen nicht davon abgehalten zu haben, Wildtiere zu jagen. Beide Vorfälle sollen sich im August 2022 ereignet haben. Im ersten Fall, am 1 August 2022, sollen ihre Hunde teilweise unangeleint in der Feldmark ihres Heimatortes unterwegs gewesen sein. Dort entdeckten sie ein Rehkitz und hetzten es über das Feld. Einer der Vierbeiner soll das Kitz erwischt und es in den Hals gebissen haben. Das könnte je nach Kontext unter Jagdwilderei oder Tierquälerei fallen.
Zeuge berichtet: Heftige Diskussionen nach Beobachtung von Hetzjagd
Bei einem zweiten Fall einige Tage später sollen ihre Hunde an gleicher Stelle ein weiteres Reh sowie einen Hasen gehetzt haben. Eine 59 Jahre alte Frau hatte das Geschehen in beiden Fällen beobachtet. Sie bestätigt vor Gericht, dass zwei Hunde der Angeklagten das Reh nach einer Hetzjagd attackiert hatten. Und auch die Verfolgung des Hasen beobachtete sie. Als sie die 60-Jährige konfrontierte, soll es zu heftigen Diskussionen gekommen sein.
Angeklagte hält sich für unschuldig
Vor dem Amtsgericht Gelnhausen zeigte sich die Angeklagte nicht schuldbewusst. Für beide Fälle hatte sie eine Erklärung. Beim ersten Mal hätten ihre Hunde auf einer Wiese gespielt und wurden plötzlich aufgeschreckt. Erst beim Wechsel auf eine andere Wiese will sie die Schreie des Kitzes gehört und dann ihre Hunde angeleint haben. Das Reh habe ihrer Ansicht nach keine Verletzungen erlitten. Dagegen spricht, dass das Tier in einer Auffangstation für Wildtiere sehr wohl Bissverletzungen am Hals aufwies. An diesen sei das Kitz laut Betreiberin der Station nur zwei Tage später sogar verstorben.
Hetzjagd führt zu Tod von Rehkitz: Frau wegen Tierquälerei verurteilt
Auch beim zweiten Mal wollte sie lediglich die Leine von einem ihrer Hunde wechseln, als ein Hase vor ihnen auftauchte. Durch den Schreck habe sie die Leine nicht festmachen können. Ein Reh hätte sie in diesem Fall nicht bemerkt – im Gegensatz zu der Zeugin, die in dem Fall aussagte.
Auch der Jäger, der zu dem Vorfall hinzukam, erklärte im Zeugenstand die Problematik, dass viele Hundehalter ihre Tiere unangeleint in den Feldern rumlaufen lassen. Das Amtsgericht stellte den Anklagepunkt mit dem Hasen ein. Den ersten Vorfall mit dem nun verendeten Kitz verurteilte sie allerdings wegen quälerischer Misshandlung eines Wirbeltieres.






